Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Wiederherstellung von Retentionsbereichen zwischen Osdorfer Landstrasse und Einmündung Holtbarggraben bis 2011; Hinweis: Der flussabwärts gelegene, renaturierte Bereich der Düpenau kann nur auf Dauer gesichert werden, wenn auch der Oberlauf renaturiert wird. | Maßnahme wird im 1. Bewirtschaftungsplan umgesetzt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Herstellung eines mindestens 20 m breiten Uferstreifens, der nicht landwirtschaftlich genutzt werden darf, entlang des gesamten Düpenaubachbettes auf Hamburger Gebiet bis 2011. | Maßnahme wird im 1. Bewirtschaftungsplan umgesetzt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | Aufhebung und naturschutzadäquater Ersatz der verrohrten Unterquerung des BPE HH, Tab II Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Feldweges „Borndiek“ bis 2015. | Maßnahme wird im 1. Bewirtschaftungsplan umgesetzt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Beseitigung des Sielüberlaufes am Pumpwerk „Borndiek“ bis 2021. | Maßnahme wird im 1. Bewirtschaftungsplan umgesetzt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Herstellung der notwendigen Renaturierung im Bereich der XFEL-Baustellen; Hinweis: Dies sollte abschnittsweise soweit wie möglich parallel zur laufenden Baumaßnahme in den Jahren 2009 bis 2011 umgesetzt werden. | Die Maßnahmen sind im Maßnahmenprogramm der BSU enthalten, die Umsetzung der Maßnahmen ist zeitlich abhängig von dem XFEL- Baufortschritt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II -Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Umsetzung des Konzeptes „extensive Landwirtschaft“, das u.a.... eine Reduzierung oder Vermeidung von Nährstoffeinträgen in das Düpenauwasser bis 2010 zum Ziel hat. | Maßnahme wird im 1. Bewirtschaftungsplan umgesetzt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Sicherung des Düpenautales als Landschaftsschutzgebiet im Rahmen eines Bebauungsplanes bis 2015 gegen den wachsenden Druck durch Landwirtschaft und Freizeitnutzung. | wird geprüft | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_03: -> Zeit- und Maßnahmenplan für Festlegung eines regelmäßigen, kalenderjährlichen Austausches zwischen den zuständigen Behörden und allen betroffenen AnliegerInnen und NutzungsinteressentInnen (Landwirte, XFEL, Bäderland, Natur- und Umweltschutzgruppen und -verbände; AnwohnerInnen der umliegenden Stadtteile; Jäger; Schulen; usw.) des Hamburger Düpenautals zum Stand der Maßnahmen gemäß der WRRL und der Umsetzung des dazugehörigen Bewirtschaftungsplans. | Kenntnisnahme | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK pi_15: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0032 | BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK se_03: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus Punktquellen“. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0033 | Ergänzungen zum Bewirtschaftungsplan sollten auch nach dem 22.12.09 möglich sein, Begründung: viele aktuelle Untersuchungsdaten sowie die meisten Auswertungen derselben lagen bisher nicht vor | Eine Ergänzung des Bewirtschaftungsplanes ist nach seiner Verabschiedung nicht möglich. Eine Anpassung des Hamburger Maßnahmenprogrammes ist auch nach 2009 möglich. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0033 | Maßnahmen zur standortgerechten Gehölzentwicklung sind grundlegend an allen Wasserkörpern in Hamburg notwendig; Begründung: es fehlt bei vielen Wasserkörpern die Benennung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. standortgerechte Gehölzentwicklung)“. Unter einer standortgerechten Gehölzentwicklung ist nicht nur die Neupflanzung sondern auch der Umbau von Gehölzen zu verstehen. An vielen Ufern stehen derzeit Parkgehölze, die nichts zur Uferbefestigung und zur Bildung von Unterwasser-Habitaten beitragen aber andererseits die Gewässer mit schwer abbaubarem Laub belasten. Dies lässt sich nur langfristig ändern, muss deshalb aber umso schneller begonnen werden. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0033 | Emissionsarmer Wegebau / Umbau der Wege bzw. von deren Entwässerung sollte zumindest an allen Vorranggewässern planerisch in Angriff genommen werden; Begründung: Der Abtrag vieler gewässerbegleitender Wege erfolgt weitgehend ungebremst ins Gewässer hinein. Die Abträge der Wege sind wahrscheinlich von besonders schädlicher Wirkung, da sie erhöhte lehmige Bestandteile enthalten, welche in hohem Maße zur schädlichen Kolmatierung der Gewässersohle beitragen. | wird berücksichtigt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0033 | BPE HH, Kap. 4: Nachvollziehbare Erfolgskontrolle von Maßnahmen; Begründung: Operatives Überwachungsprogramm erfordert zwingend eine Erfassung des Zustandes vor Einsetzen der Maßnahmen als Vergleichsbasis für spätere Untersuchungen. Gegenwärtig wird nicht deutlich, ob und wie die bisherigen Untersuchungen des Überwachungsprogrammes dazu geeignet sind, als Vergleichsbasis zu dienen. | Gemäß Anhang V, 1.3.2 werden "alle auf die Maßnahmenprogramme zurückgehenden Veränderungen am Zustand derartiger Wasserkörper" bewertet | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
| BP-HH0033 | BPE HH, Kap. 4: Einrichtung eines operativen Überwachungsprogrammes, welches mit möglichst geringem Untersuchungsaufwand und einem (z.B. durch ehrenamtliche Mitarbeit) wesentlich dichteren Netz von Beobachtungspunkten eine sicherere Darstellung von erzielten Erfolgen ermöglichen sollte; Begründung: Ein operatives Überwachungsprogramm muss ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der WRRL sein - nicht nur gegenüber der EU sondern auch zur Vermittlung der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung. | Hamburg betreibt in der FGG das dichteste Überwachungsnetz. Eine ehrenamtliche Mitarbeit wird begrüßt. | Freie und Hansestadt Hamburg |