Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP_MP_ST0106 | Maßnahmen zur Deichrückverlegung nach Hochwasserschutzkonzept ST sind nicht geeignet, den Hochwasserscheitel zu brechen. Dem gegenüber steht der Verlust von Ackerland. Erforderliche Einkünfte betroffener Unternehmen und Arbeitsplätze sind bedroht. | "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt." | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0106 | Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen Wasserhöhe mit umliegenden Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen klären | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0106 | Für Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers innerhalb des vorh. Profils soll vor Durchführung die landw. Betroffenheit untersucht werden. Maßn. nur, wenn Veränderungen bei der Landentwässerung angemessen kompensiert werden. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0106 | Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inklusive begleitender Maßnahmen: Ablehnung, soll nur auf Grundstücken erfolgen, wo Grundstücksrechte erworben wurden | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0106 | Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: nicht in Bereichen, wo Drainagen vorhanden sind, hochaufwachsende Bäume mit Kronen Nachteile für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0106 | Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich Auenentwicklung: kein Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für andere Nutzungen | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0106 | Maßnahmen zur Anpassung /Optimierung der Gewässerunterhaltung: müssen einen ausreichenden Wasserabfluss, Funktionstüchtigkeit der Drainanlagen und Landentwässerung gewährleisten | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0107 | Einstufung des OWK EL 03O W06-00 (Kemberger Flieth) als NWB wird abgelehnt; dieser muss HMWB sein. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK EL03OW06-00 (Kemberger Flieth) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0107 | Wenn Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens geeignet sind, die Landentwässerung signifikant negativ zu beeinträchtigen, ist vor deren Durchführung eine sozioökonomische Betroffenheitsanalyse für LW zu erstellen. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0108 | Fordert Beibehaltung der Ausweisung der Gewässer Wiesenbach (SE04OW02-00) und Schweinitzer Fließ (SE04OW05-00) als HMWB | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung der Ergebnisse. Die Ausweisungscharaktere für den Wiesenbach und das Gewässer Schweinitzer Fließ als HMWB wurden bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0108 | Fordert Beibehaltung Landentwässerung in bisheriger Form | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0108 | Fordert Ausweisung der Elbe und des Zugbaches als HMWB | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Die Ausweisung für den Zugbach kann im Rahmen der Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte überprüft werden. Er hat für die Entwicklung des Hauptgewässers keine besondere Bedeutung. Der Ausweisungscharakter als natürlicher Wasserkörper für die Elbe wurde nach nochmaliger Überprüfung bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0109 | zu SAL08OW02-00; Die Ausweisung der Gewässer als HMWB wird unterstützt. Die Ausweisung darf nicht zu einer signifikanten negativen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führen, die Aufrechterhaltung d.Entwässerungsleistung ist unverzichtbar | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des Bewirtschaftungsplans. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0110 | keine | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0111 | Einstufung der OWK MEL06OW11-00, MEL 06OW 12-00 und MEL 06O W23-00 als NWB werden abgelehnt. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Salzwedler Dumme und des Molmker Baches sowie der Alten Dumme (MEL06OW11-00 und 12-00 sowie MEL06OW23-00) als natürliche Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt |