Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP_MP_ST0140 | keine Maßnahmen Gewässerschutzstreifen in ebenen Gebieten und nur wenn gefördert wird | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0140 | keine Maßnahmen die eine Landentwässerung ohne sozioök. Betroffenheitsanalyse | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0140 | Forderung keine HW_Schutz-Maßnahmen zu treffen, da der Erfolg gering aber der Flächenverlust groß ist. | "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren Gewässerentwicklungskonzeptelärt." | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0140 | Forderung keine Maßnahmen zur Durchgängigkeit zu planen, da der Wasserhaushalt beeinflusst wird.. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0140 | Forderung keine Maßnahmen der Gewässervitalisierung ohne sozioök. Betroffenheitsanalyse | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0140 | Forderung keine Maßnahmen der eigendynamischen Gewässerentwicklung ohne Erwerb der betroffenen Flächen. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0141 | keine | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0142 | PE Saale von Weiße Elster bis Wipper: Maßnahmen zur Entwicklung der Ökologie an der Reide dürfen nicht dazu führen, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit dieses Gewässers verändert wird. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0142 | Anlage von Gewässerschutzstreifen nicht erforderlich, da ebenes Gelände | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0142 | keine Akzeptanz für Anpflanzen von Gehölzen | Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten (grundlegenden) Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Darüber hianus erforderliche Maßnahmen werden im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich umgesetzt. Deshalb ist der Hinweis als einzelbetriebliche Entscheidung zu akzeptieren. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0142 | Es wird sich gegen eine eigendynamische Gewässerentwicklung ausgesprochen, die derart zugelassen wird, dass durch Erosion Bodenabtrag vollzogen wird; keine Flächen werden zur Verfügung gestellt. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0142 | Maßnahmen für GWK dürfen nur innerhalb der Grenzen geltenden Fachrechts zur Anwendung kommen. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0142 | Maßnahmen zur Belastungsgruppe Morphologie: Es wird sich dagegen gewendet, dass die Unterhaltungsverbände Maßnahmen der Gewässerunterhaltung bzw. des Gewässerausbaus durchführen, die nach bisher geltendem Recht als Ausbau anzusehen wären. | Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Unterhaltungsverband kann selbst entscheiden ob er entsprechend der Zuwendungsrichtlinie "Naturnahe Gewässerentwicklung" Vorhabensträger bzw. Zuwendungsempfänger werden möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA. Danach sind auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0143 | Forderung nach Überprüfung der Einstufung der Gewässer, nicht aufgeführt sind die Gewässer Appel, Dissau, Gutschbach, Emsenbach und Lißbach | Im Nachgang zur Ausweisung erfolgt die Überprüfung der Ergebnisses aufgrund der gegebenen Hinweise. Dissau gehört zum OWK SAL12OW01-00 (Unstrut). Der Gutschbach gehört zum OWK SAL12OW04-00(Biberbach). Der Ausweisungscharakter beider Wasserkörper als HMWB wurde bestätigt. Der Emsenbach/Lißbach gehören zum OWK SAL04OW01-00 (Ilm) und wird von Thüringen bearbeitet. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0143 | "Forderung nach Überprüfung der Einstufung der Gewässer: Hasselbach, Pleßbach, Biberbach, Schmoner Bach und deren Zuläufe, Hasselbachzuläufe: Pleißbach, Gößnitzer Bach Schoner Bach -Zulauf: Siedebach" | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Die Einstufung wurde überprüft. Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung rechtfertigen würden. | Land Sachsen-Anhalt |