Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0021 Diffuse Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft reduzieren. Ist im Maßnahmeprogramm vorgesehen   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Gewässer nach Naturschutzzielen bewirtschaften. Gewässerbezogene Schutzziele werden verfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Feuchtgebiete wiedervernässen und den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren. Erfolgt im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in Außengebieten (z.B. Neuland-Ost und Neuland-West)   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Wasserwirtschaft an den Klimawandel anpassen. entspricht der Umsetzungspraxis   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit fördern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt u.a. durch zahlreiche Informationsveranstaltungen, Runde Tische, Gewässerführungen und Publikationen im Internet.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0021 Umweltkosten in die Wasserpreise integrieren. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Die geforderte Maßnahmenumsetzung, insbesondere zu gleichbleibenden Wasserständen wie auch zur Fischdurchgängigkeit u.a., ist nur unter der Zuständigkeit des Wasserverbandes und bei Wahrung der Erfordernisse nach der Verbandsaufgabe nach Entwässerung und zur Wasserbevorratung denkbar. Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL, die nicht grundsätzlich im Widerspruch zu den Verbandsaufgaben stehen müssen, werden in Absprache mit den betroffenen Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (u.a. WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) zu beachten.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Bauwerke, wie z.B. Stauanlagen und Pumpwerke sind als Bestandteil des Verbandunternehmens eingerichtet und zur Erfüllung der Verbandsaufgabe zu erhalten; Begründung: Es ist vorrangige Verbandsaufgabe über einen ausreichenden Gewässerquerschnitt und über das notwendige hydraulische Längsgefälle zu sorgen. Das System der Be- und Entwässerung soll aufrecht erhalten bleiben. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass Anlagen gemäß den Erfordernissen der WRRL in Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden anzupassen sind.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern sind zu jeder Zeit nach eigenem Ermessen jahreszeitlich unabhängig bei besonderen Erfordernissen, z.B. starker Verkrautung im Hochsommer als genereller Hochwasserschutz und zum Schutz vor Überflutung durchzuführen; Begründung: Nur durch Beachtung der jeweiligen örtlichen Begebenheiten können ein genereller Hochwasserschutz und ein Schutz vor Überflutung gewährleistet bleiben. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) und die Richtlinie für die Unterhaltung von Gewässern (Baubehörde, Amt f. Wasserwirtschaft, 1996) zu beachten.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Abstandsregelungen im BPE werden im Hinblick auf die verbleibende Nutzbarkeit der Geländestreifen für alle im Gebiet liegende Gewässer abgelehnt, insbesondere wenn sie über das Maß der jeweils verbandlichen geregelten Arbeits- und Schauwege hinausgehen; Begründung: Die individuellen Besonderheiten der jeweiligen Örtlichkeiten müssen beachtet werden, um die optimale Pflege der Kulturlandschaft zu gewährleisten. Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 sieht im Außenbereich Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite vor (§ 38). Einzelfallregelungen werden mit den jeweils Betroffenen vereinbart.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Schulungen zur Gewässerunterhaltung -> Die Festlegung von Schulungsinhalten für sowie von Art und Umfang der Schulungen muss maßgeblich den Verbänden vorbehalten werden; Begründung: nur so ist sachgerechte Unterweisung möglich. Die Schulungen werden gemäß den Anforderungen der WRRL durchgeführt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Der durch die Berücksichtigung der Maßgaben der WRRL verursachte finanzielle Aufwand ist vollständig als verlorener Zuschuss durch die öffentliche Hand zu ersetzen; Begründung: Durch die Berücksichtigung der Maßgaben der WRRL können die grundsätzlichen wasserwirtschaftlichen Ziele des Verbandes zukünftig nur durch einen höheren materiellen, baulichen und personellen Aufwand erreicht werden. Nicht relevant für Bewirtschaftungsplan   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Die auftretenden zusätzlichen Belastungen und Aufwendungen in Zusammenhang mit der Maßnahmenumsetzung können Entschädigungsforderungen an die FHH auslösen; Begründung: Zur Vermeidung steigender Verbandsbeiträge. Nicht relevant für Bewirtschaftungsplan   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Abstimmung der Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen mit dem zuständigen Wasserverband sollte in geeigneter Weise nachgeholt werden; Begründung: Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen wurde nicht mit dem Wasserverband abgestimmt. Die Festlegung der Vorranggewässer für die Fischdurchgängigkeit ist auf Ebene der FGG erfolgt und kann nicht nachgeholt werden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0022 Angemessene Beteiligung durch beratende Mitwirkung für die Erstellung einvernehmlicher Lösungen bei der Entwicklung weiterer berichtpflichtiger Gewässer oder weiterer Maßnahmen -> vorgeschlagen wird: RUNDER TISCH, Leitbildformulierungen für die unterschiedlichen Landschaftsräume in den hamburgischen Elbmarschgebieten und deren Bewirtschaftung. Ein "Runder Tisch Marschgewässer" zur Beteiligung der Deich-, Wasser- und Bodenverbände ist etabliert. Nur Gewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km² sind gemäß WRRL berichtspflichtig.   Freie und Hansestadt Hamburg