Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0020 Sollten konkrete Maßnahmen und Reduktionsziele für Schadstofffrachten vorgesehen sein, sind diese zunächst festzulegen, öffentlich bekannt zu machen und die Anhörung ist zu wiederholen. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Vor der Festlegung von Minderungszielen sind die möglichen Auswirkungen anhand sozioökonomischer Untersuchungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu ermitteln. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Konkrete Vorgaben müssen zunächst mit den in bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen festgelegten Werten verglichen und auf technische Machbarkeit geprüft werden (z.B. neue Einleitwerte für industrielle Einleiter, neue zulässige Aufwärmspannen, Temperaturobergrenzen für Kühlwassereinleitungen, die Festlegung von Beurteilungspunkten). Anpassungen erfolgen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Zusätzlich muss geprüft werden, wer der Hauptverursacher der Schadstoffeinleitungen ist (z.B. Schwermetalleinleitungen in der Elbe insbesondere Tschechien) und wie mit wirtschaftlichen Kosten die best mögliche Reduzierung der Schadstoffeinleitungen erzielt werden kann (bezogen auf das europäische Beurteilungsgebiet). der Anregung wird gefolgt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Die Anforderungen im Maßnahmenprogramm müssen so gewählt werden, dass Industriebetriebe diese in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen umsetzen können; Begründung: Von der Ausgestaltung und Anwendung des Maßnahmenprogramms dürfte entscheidend abhängen, ob der Erhalt und die Weiterentwicklung der industriellen Standort in den kommenden Jahren möglich sein werden. Weitergehende Vorgaben dürfen nur zulässig sein, nachdem sozioökonomische Untersuchungen belegt haben, dass sie Fortschritten im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Bestehende industriellen Anlagen müssen über einen Bestandsschutz hinaus Entwicklungspotentiale für die Zukunft erhalten bleiben. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Forderung nach Zulassung von Ausnahmen / Übergangsregelungen im Maßnahmenprogramm und BWP, Begründung: WRRL und andere europäische Richtlinien sehen dies vor. Ausnahmemöglichkeiten sind im Maßnahmenprogramm und BWP explizit mit aufzunehmen und auszuführen. Ausnahmen sind im Rahmen von Einzelfallentscheidungen unter vorgegebenen Bedingungen möglich (Fristverlängerung, weniger strenge Umweltziele).   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 An die Elbe können nicht die gleichen Maßnahmen wie an natürliche Gewässer angesetzt werden -> als Bundeswasserstrasse ist Elbe seit Jahrzehnten industrieller Nutzung ausgesetzt. Die Elbe ist als erheblich veränderter Wasserkörper ausgewiesen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Möglichkeit von Ausnahme-, Fristverlängerungs- und Übergangsregelungen muss in das Konzept des BWP aufgenommen werden; Begründung: individuellen Gegebenheiten vor Ort können nur durch Einzelfallbetrachtung angemessen berücksichtigt werden. Die Anforderungen müssen so gewählt werden, dass Industriebetriebe diese in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen umsetzen können. Ausnahmen sind im Rahmen von Einzelfallentscheidungen unter vorgegebenen Bedingungen möglich (Fristverlängerung, weniger strenge Umweltziele).   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Der Maßnahmenkatalog der LAWA darf nicht zu konkreten Einleitbegrenzungen für industrielle Einleiter oder zu Einbaubeschränkungen von industriell hergestellten Produkten im Gewässerbau führen. Anpassung der Praxis erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Einleiterwerte für bestehende industrielle Einleiter dürfen nicht weiter kontingentiert werden. Anpassung der Praxis erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Kapazitätserweiterungen oder wesentliche Änderungen, die zur Erhöhung der Stoffeinträge führen, müssen auch weiterhin genehmigungsfähig sein. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Die Maßnahmenprogramme dürfen nicht zu Veränderungssperren für bestehende Industriebetriebe führen. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Neuansiedlungen von Industriebetrieben müssen weiter möglich sein. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Für bestehende industrielle Einleiter muss ein Bestandsschutz entsprechend der zu erwartenden Rest-Nutzungsdauer von mindestens 40 Jahren eingeführt werden. Anpassung der Praxis erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben/Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg