Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP-MV0037 | Bei der geplanten Vernässung von Flächen ist die Betroffenheit von Eigentümern und Nutzern der Flächen sowie angrenzender Flächen zu beachten. Es seien Kompensationsleistungen erforderlich. | Bei der geplanten Vernässung von Flächen ist die Betroffenheit von Eigentümern und Nutzern der Flächen sowie angrenzender Flächen zu beachten. Es seien Kompensationsleistungen erforderlich. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0037 | Bei dem geplanten Rückbau von Durchlässen sind Nutzer, Bewohner, Besucher einer Region einzubeziehen. Es seien Kompensationsleistungen erforderlich. | Bei dem geplanten Rückbau von Durchlässen sind Nutzer, Bewohner, Besucher einer Region einzubeziehen. Es seien Kompensationsleistungen erforderlich. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0037 | Eine hangparallele Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen könne nicht generell als geeignete Maßnahme zur Verminderung der Bodenerosion angesehen werden. Auf konkrete Maßnahmen werde sehr wenig eingegangen. | Eine hangparallele Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen könne nicht generell als geeignete Maßnahme zur Verminderung der Bodenerosion angesehen werden. Auf konkrete Maßnahmen werde sehr wenig eingegangen. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0037 | Die Herstellung der Durchgängigkeit müsse unter Beachtung des Zieles Nährstoff- und Wasserrückhalts erfolgen, die Ausrichtung dürfe nicht ausschließlich an Anforderungen des Naturschutzes orientiert werden.. | Die Herstellung der Durchgängigkeit müsse unter Beachtung des Zieles Nährstoff- und Wasserrückhalts erfolgen, die Ausrichtung dürfe nicht ausschließlich an Anforderungen des Naturschutzes orientiert werden.. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0037 | Die Ablagerung von Grabenaushub am Gewässerrand dürfe nicht zu einem Wiedereintrag von Nährstoffen führen. Vielmehr müsse das Material auf den angrenzenden Flächen verwertet werden. | Die Ablagerung von Grabenaushub am Gewässerrand dürfe nicht zu einem Wiedereintrag von Nährstoffen führen. Vielmehr müsse das Material auf den angrenzenden Flächen verwertet werden. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0041 | Der Einwender hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen allgemein, Wasserführung und Drainsysteme der Region seien aufeinander abgestimmt. Die vorgestellten Maßnahmen der Extensivierung und Bewirtschaftungsänderung an der oberen Sude fänden nicht seine Zustimmung, er lege Widerspruch ein. Es müsse rechtzeitig mit den Menschen gearbeitet werden, wenn man sie für die Vorhaben gewinnen wolle. | Der Einwender hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen allgemein, Wasserführung und Drainsysteme der Region seien aufeinander abgestimmt. Die vorgestellten Maßnahmen der Extensivierung und Bewirtschaftungsänderung an der oberen Sude fänden nicht seine Zustimmung, er lege Widerspruch ein. Es müsse rechtzeitig mit den Menschen gearbeitet werden, wenn man sie für die Vorhaben gewinnen wolle. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0091 | Vor Beginn konkreter Planungen ist die zuständige Fortsbehörde zu beteiligen. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0091 | Bei der Planung konkreter Maßnahmen ist die Waldbetroffenheit zu prüfen. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0091 | Es wird auf mögliche Auswirkungen von Wiedervernässungsmaßnahmen und Rückbaumaßnahmen von wasserstandsregulierenden Anlagen hingewiesen. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0091 | Die Änderung oder der Rückbau von Durchlässen dürfe die Bewirtschaft von hinterliegenden Flächen nicht behindern. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0091 | Es wird erläutert, dass die Neuanlage von Waldflächen zu einer Minderung von Stoffeinträgen insbesondere auf hängigen Flächen beitrgen könne. | Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0099 | Die digitale Einsichtnahme in die Plandokumente werde begrüßt. Zum Teil seien Inhalte zur Bewirtschaftungsvorplanung noch nicht abrufbar. | Soweit Dokumente aus Vorplanungsgebieten nicht verfügbar waren, befanden sich diese noch in Bearbeitung. Diese Unterlagen gehen aber über die eigentlichen Planinhalte hinaus und dienen der zusätzlichen Information. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0099 | Der Unterlagenumfang erschwere die Möglichkeit einer Stellungnahme. | Der Inhalt der Plandokumente entspricht den Anforderungen der Richtlinie. | Textstraffungen wurden, soweit möglich, vorgenommen. | Land Mecklenburg-Vorpommern | |
| BP-MV0099 | Aus den Unterlagen ließen sich keine konkreten Vorhaben entnehmen. | Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente. Es erfolgt eine Zusammenfassung von Maßnahmen zu Maßnahmearten oder -gruppen mit dem Ortsbezug der Planungseinheit. Dies e Darstellung entspricht den Anforderungen der Richtlinie. | Land Mecklenburg-Vorpommern | ||
| BP-MV0099 | Betroffene könnten anhand der Unterlagen keine konkreten Stellungnahmen abgeben. Die Nichtabgabe von Stellungnahmen sei nicht als Zustimmung zu werten. | Die Beteiligung der Betroffenen erfolgt bei der weiteren Maßnahmenvorbereitung und in den vorgeschriebenen Zulassungsverfahren. Die Bewirtschaftungsvorplanung stellt die grundsätzlich möglichen Maßnahmen zusammen, aus denen die umzusetztenden ausgewählt werden. | Land Mecklenburg-Vorpommern |