Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0152 Maßnahmen zur Anpassung /Optimierung de Gewässerunterhaltung: muss einen ausreichenden Wasserabfluss, Funktionstüchtigkeit der Drainanlagen und Landentwässerung gewährleisten Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0153 Klarstellung des Begriffs "ordnungsgem.Wasserabfluss" und Aufnahme in Bewirtschaftungsplan Kap. 5. Bei der Auswahl und Durchführung von Maßnahmen sind die Auswirkungen auf den Zustand der Wasserläufe zu berücksichtigen. "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0153 Überprüfung der Ausweisung des Kakerbecker Mühlenbachs - siehe SN. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Kakerbecker Mühlengrabens als natürlicher Wasserkörper wurde einvernehmlich mit dem UHV Milde-Biese bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0153 Die Beteiligung der Gemeinde in allen Phasen der Umsetzung der WRRL wird ausdrücklich gefordert. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben (z. B. Beteiligung im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten bei entsprechender Betroffenheit).   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0154 "SE 04OW03-00/OW04-00; PE: SE Die Ausweisung der Gewässer als HMWB wird unterstützt. Die Ausweisung darf nicht zu einer signifikanten negativen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führen, die Aufrechterhaltung der Entwässerungsleistung ist unverzichtbar" Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des Bewirtschaftungsplanentwurfes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0155 Es wird erwartet, dass die Berücksichtigung der Stellungnahmen nachvollziehbarer erfolgt, als in der 1. und 2. Phase der Anhörung. Zudem wird erwartet, dass die Anhörungsdokumente infolge des Anhörungsprozesses - wo erforderlich - angepasst werden. Im Rahmen der 1. und 2. Stufe der Anhörung wurden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Aufgrund der vielfältigen Interessen aller an der Bewirtschaftungsplanung Beteiligten konnte nicht gewährleistet werden, dass alle Hinweise und Einwände berücksichtigt werden. Die bei der Anhörung des Bewirtschaftungsplans 2009 vorgenommenen Änderungen an den Dokumenten werden mit Hilfe der vorliegenden zusammenfassenden Tabelle umfassend dokumentiert und begründet. Auf eine Dokumentation von Änderungen innerhalb der Dokumente wurde aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. Eine Anpassung der Dokumente ist erfolgt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0155 Die Lokalisierung der Einzelmaßnahmen in der Fläche ist vollkommen unzureichend. Der enorme Handlungsbedarf wird auf zu wenige Vorranggewässer beschränkt. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung von Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. Trotz erforderlicher Priorisierung von Maßnahmen in Vorranggewässern wird die Umsetzung darüber hinaus gehender Maßnahmen aus gewässerökologischer Sicht befürwortet und solche in die weiteren Planungen einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0155 Kritik an fehlender Verbindlichkeit der Maßnahmen - siehe S. 63-64 Stellungnahme Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum freiwillig und einvernehmlich. Sollte sich im Rahmen des Erfolgsmonitorings herausstellen, dass mit diesen Maßnahmen die Umweltziele nicht erreicht werden, müssen weitere akzeptable Umsetzungsmöglichkeiten und -wege verfolgt werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0155 Kritik an der Maßnahmenauswahl und Schwerpunktsetzung sowie Vorschläge zur Verbesserung - siehe S. 65-67 Neben überregionalen abgestimmten Vorranggewässern für die Durchgängigkeit wurden auch regionale Vorrangewässer ermittelt und Maßnahmen abgeleitet. Im ersten Bewirtschaftungszeitraum konzentrieren sich diese Maßnahmen vorrangig auf die Vorranggewässer in den prioritären Betrachtungsräumen. Gleichwohl liegt ein landesweites Konzept zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im LHW vor. Die Maßnahmenplanung basiert in Sachsen-Anhalt auf einem landeseigenen Maßnahmenkatalog, der von dem bundeseinheitlich abgestimmten Maßnahmenkatalog der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser abgeleitet wurde. Die Kosteneffizienz wurde nach einer wissenschaftlichen Methodik betrachtet und in die Maßnahmenauswahl einbezogen. Die weitere Maßnahmen betreffenden Vorschläge und Hinweise sind fachlich fundiert und werden bei den weitergehenden konkreten Planungen berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0155 Die OWK Größe mit Längen bis zu 146km sind an der Elbe zu groß gewählt. Eine Größenbegrenzung für eine OWK-Festlegung gibt es grundsätzlich nicht! Entscheidend ist die Einheitlichkeit des Wasserkörpers in Bezug auf Gewässertyp, Kategorie, physikalische Eigenschaften (z.B. Q), Ausweisung erfolgte entsprechend einheitlicher Methodik LSA   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0156 "Betr. MEL06, MEL05, MEL03 Die Einstufung der Gewässer in den Bereichen der vorgenannten Planungseinheiten sollte nochmals genauestens überprüft werden." Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Die Ausweisung für die Gewässer in den Betrachtungsräumen 03, 05 und 06 wurde vorerst abgeschlossen. Gegenwärtig liegen keine Erkenntniss vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung rechtfertigen würden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0156 "Betr. MEL06, MEL05, MEL03 Unabhängig davon, wie das Gewässer ausgewiesen wurde, wird gefordert, dass die Funktion der Landentwässerung weiterhin erhalten bleiben muss." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0156 Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft: keine Maßnahmen, bei denen für vorhandene Nutzungsarten Umnutzungen erfolgen, kein Ackerland aus der Produktion nehmen Direkte Nährstoffeinträge in die Gewässer sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0156 Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft: Gewässerschutzstreifen nur an Stellen, wo flächige Abschwemmungen zu erwarten sind, in ebenen Gebieten nicht erforderlich Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0156 Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen Wasserhöhe mit umliegenden Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen klären Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt