Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0169 Gewässerschutzstreifen, die eine Umwandlung von Acker- in Grünland oder eine Umwandlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in eine andere Nutzung vorsehen, sind nicht erforderlich. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0169 Es ist zu beachten, dass Gehölzpflanzungen nicht in Bereichen angelegt werden, in denen Dränungen vorhanden sind. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0169 Über die gute fachliche Praxis hinausgehende Erwartungen müssen über Förderprogramme mit einem Ausgleich von Mehraufwendungen initiiert werden. Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten oder auch grundlegend genannten Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Das Vorsehen darüber hinaus erforderlicher (ergänzender) Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich, wobei hier Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen werden sollen. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen..   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0169 Ausbringungsverbote für Düngemittel u. Einschränkungen für Klärschlammausbringung werden abgelehnt. Direkte Nährstoffeinträge sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Mit Bezug auf die direkten Nährstoffeinträge ist die Forderung grundsätzlich berechtigt. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0170 Landentwässerung muss aufrecht erhalten werden, um Ackernutzung in ihrem Umfeld auf Dauer zu gewährleisten. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0170 Gewässerschutzstreifen, die eine Umwandlung von Acker- in Grünland o. eine Umwandlung von LNF in eine andere Nutzung vorsehen, sind u. E. nicht erforderlich. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0170 Es ist zu beachten, dass Gehölzpflanzungen nicht in Bereichen angelegt werden, in denen Dränungen vorhanden sind. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0170 Über gute fachliche Praxis hinaus gehende Erwartungen müssen über Förderprogramme mit einem Ausgleich von Mehraufwendungen initiiert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0170 Ausbringungsverbote für Düngemittel und Einschränkungen für Klärschlammausbringung werden abgelehnt. Die im Rahmen des Fachrechts bestehenden Verbote sind unabhängig vom Maßnahmenumfang des Bewirtschaftungsplanes nach WRRL einzuhalten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0171 keine Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0172 keine Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0173 keine Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0174 keine Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0175 keine Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0176 Einstufung von MEL06OW11-00 als NWB wird abgelehnt. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgt am 13.03.2008 die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK MEL 06OW11-00 als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt