Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP_MP_ST0195 | die Funktionsfähigkeit der Entwässerungsgräben und Drainagen ist zu sichern | "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0195 | vor Durchführung von Um- u. Rückbau v. Querbauwerken, der Entfernung von Gewässerverrohrungen, dem Rückbau und dem Verzicht auf Unterhaltung bei Regulierungsbauwerken und ökologisch orientierter Gewässerbettaufweitung landwirtschaftlich sozioökonomischer Betroffenheit untersuchen | Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Konfliktpotenziale im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0195 | Maßnahmen Um- u. Rückbau on. Querbauwerken, Entfernung von Gewässerverrohrungen, Rückbau und Verzicht auf Unterhaltung bei Regulierungsbauwerken und ökologishch orientierter Gewässerbettaufweitung nur bei Kompensierung von Veränderungen der Landentwässerung durch betroffenen Landnutzer | Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Konfliktpotenziale im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0195 | die Realisierung der Maßnahmen sind enteignungsgleiche Eingriffe, bei Realisierung Entschädigung der Landnutzer erforderlich | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0197 | Der traditionelle Grundgedanke der Gewässerunterhaltung, die schadlose Abführung des Wassers, muss integraler Bestandteil zukünftiger Bewirtschaftung bleiben. | "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich." | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0197 | Wegen der Ausweisung der Gewässer als NWB werden spätere Sanktionen wegen der Nichterreichung der Umweltziele befürchtet. | Unabhängig von der Ausweisung der Gewässer als erheblich veränderte, künstliche oder natürliche Gewässer werden Maßnahmen zum Erreichen der Umweltziele vorgesehen. Da es aus objektiven Gesichtspunkten heraus nicht möglich ist, die Umweltziele bis 2015 vollständig zu erreichen, sind Fristverlängerungen vorgesehen. Wenn festgestellt wird, dass die Umweltziele mit verhältnismäßigen Mitteln auch bis 2027 nicht erreicht werden können, werden geringere Ziele festgelegt. Das geschieht sowohl für natürliche als auch für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0198 | Grüne Liga fordert Überprüfung für Wasserkörper ohne Maßnahmen . | Gemäß Artikel 4 WRRL wurden/werden für alle Wasserkörper Maßnahmen erarbeitet, um den guten chemischen und ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial für Oberflächenwasserkörper, bei Grundwasserkörpern den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand, zu erreichen, Verschlechterungen des Zustands zu verhindern, die Verschmutzungen durch prioritäre Stoffe schrittweise zu reduzieren und die Einleitungen, Emissionen und Verluste prioritärer gefährlicher Stoffe zu beenden sowie die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Monitoringprogramm überprüft und ggf. angepaßt. Handlungsbedarf besteht immer dann, wenn der Zustand/das Potenzial des Gewässers nicht wenigstens mit "gut" bewertet werden konnte. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0198 | Grüne Liga beklagt, dass Problemfeld diffuser Stoffeinträge bezüglich Gülleverregnung, Altlastflächener unberücksichtigt blieb. | Die Gülleverregnungsflächen in Haßleben liegen in der Uckermark (Land Brandenburg). Ein mögliches Gefährdungspotenzial für das Grundwasser müsste bei den zuständigen Landesbehörden nachgefragt werden. Potenzielle Großmastanlagen an der Elbe sind uns in Sandbeiendorf und Gladau bekannt. Repräsentative Grundwassergütemessstellen, welche den Einfluss von Gülleverregnungen eindeutig belegen sind nicht vorhanden, obwohl diffuse Belastungen des Grundwassers mit Stickstoffen (Nitrat) örtlich feststellbar sind (z.B. bei Hausbrunnen). Die Erweiterung des landesweiten Grundwassergütemessnetzes zur Überwachung diffuser Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung befindet sich noch in der Umsetzung. Belastbare Aussagen zu möglichen Gefährdungspotenzialen sind erst zum Beginn des 2. Bewirtschaftungszeitraumes zu erwarten. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0198 | Grüne Liga fordert Fischschutzanlagen bei Wasserentnahmeanlagen. | Fischschutz beim Fischabstieg ist ein wichtiger und anerkannter Grundsatz bei Wasserkraftanlagen und ist richtigerweise so auch an anderen Wasserentnahmeanlagen auf der Grundlage anerkannter fachlicher Regelungen umzusetzen | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0198 | Weiterführende Regelungen als "nur" NitratRiLi um Nitratkonzentration 50mg/l einzuhalten sind notwendig. | Eine Senkung der N-Salden unter die nach DüngeVO zulässigen Salden wird mittels landw. Förderprogramme unterstützt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0198 | Ein Feld der nicht hinreichenden rechtlichen Umsetzung der WRRL stellt das nicht geänderte Bergrecht und dessen Anwendung dar. | Bei nach Bergrecht aufzustellenden Betriebsplänen, müssen die Anforderungen der WRRL beachtet werden. Dies erfolgt im Rahmen der Genehmigungsverfahren | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0199 | Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben "Revitalisierung der Dornburger Alten Elbe: Untersuchungen und Erstellung von Maßnahmenvorschlägen sind abgeschlossen, zur Realisierung organisiert BUND Trägerverbund unter Mitarbeit von Kommunen u. Land Sachsen-Anhalt | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0199 | Pilotprojekt Renaturierung der Nuthen im Westfläming - Umsetzung des Pilotprojektes soll in die Planungen bis 2015 aufgenommen werden | Auf Grund der komplexen wasserwirtschaftlichen Ausgangssituation im Westfläming sind ggw. noch konzeptionelle Arbeiten als Vorraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung zu leisten. Eine entsprechende Maßnahme ist als "Ursachenforschung und Planung optimaler Maßnahmen" in den entsprechenden Wasserkörpern berücksichtigt. In diese weiteren Planungen werden auch die im Rahmen des Vorhabens "Modellhafte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an den Nuthen" entwickelten Vorschläge einbezogen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0199 | Maßnahmen im OWK VM 02OW01-00: Schadstoffeinträge, insbesondere Schwermetalle, chlororganische Verbindungen., Dioxine sind zügig u. angemessen zu vermindern, konkrete Maßnahmenvorschläge für die Umsetzung bis 2012 sind vorzulegen, betrifft insbesondere Schlammentnahme aus dem Spittelwasser | Ziel im ersten Bewirtschaftungszeitraum ist eine messbare Reduzierung der Schadstoffe. Konkrete Maßnahmenvorschläge werden im Rahmen der Erstellung eines Sedimentmanagementkonzeptes für das Land Sachsen-Anhalt erarbeitet. | Anpassung GRK | Land Sachsen-Anhalt | |
| BP_MP_ST0199 | zur Reduktion des Nährstoffeintags aus d. Landwirschaft ist gute fachliche Praxis und deren Einhaltung näher zu definieren, gegen erhöhte Herbizidanwedung bei konservierender Bodenbearbeitung angehen | Die Randbedingungen zur guten fachlichen Praxis ergeben sich aus der Düngeverordnung. Die Einhaltung dieser Maßgaben erfolgt durch Kontrollen unter anderem im Rahmen des cross compliance. Einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffeinträge in Gewässer kann die konservierende Bodenbearbeitung leisten. Daher werden in Sachsen-Anhalt entsprechende Fördermaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung der ländlichen Räume angeboten (MSL- Maßnahmen). | Land Sachsen-Anhalt |