Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP_MP_ST0202 | "zu den Gewässern: Nautschke: Anfangspunkt sollte überprüft werden, da Wasserführung erst ab Stadtgebiet Stößen" | Die Darstellung des Gewässerverlaufes ist unabhängig von der Wasserführung. In den Berichtskarten zum BWP besteht nicht die Möglichkeit, zeitweise trockene Abschnitte in gesonderter Signatur darzustellen. Beginn Nautschke ist so dargestellt, wie in den dem LHW vorliegenden Informationen des UHV zur Nautschke. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0202 | "zu den Gewässern: Neidschützer Bach - in thematischer Karte ist die Länge zu groß ausgewiesen, sie beträgt nur ca. 5.300m" | Die Aussage des UHV kann nicht bestätigt werden. Dargestellte Länge auf der Übersichtskarte beträgt nur ca. 5 km (generalisiertes Gewässernetz) und ist damit korrekt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0202 | Für die weitere Bearbeitung wäre die Bereitstellung von Kartenmaterial bzw. eines digitalen Gewässernetzes mit den ausgewiesenen Gewässern sinnvoll. | Bestandteil des BWP sind kleinmaßstäbige Übersichtskarten. Detaillierteres Kartenmaterial ist evtl. mit Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte verfügbar. Das Gewässernetz für die Berichterstattung im Maßstab 1:500.000 ist für die Nutzung im Arbeitsmaßstab nicht geeignet. Informationen zur Identifizierung der berichtspflichtigen Gewässer im eigenen digitalen Gewässernetz des UHV wurden 2007 vom LHW an den UHV bereitgestellt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0203 | Der Ausweisung der Gewässers Kakerbecker Mühlenbach als natürliches Gewässer wird widersprochen - Begründung siehe SN. Um nochmalige Überprüfung und Korrektur dieser Ermessensentscheidung wird gebeten. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Kakerbecker Mühlengrabens als natürlicher Wasserkörper wurde einvernehmlich mit dem UHV Milde-Biese bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0204 | Soweit der Rückbau von Querbauwerken vorgesehen ist, muss das Passieren dieser Stellen ohne Umtragen ermöglicht werden. | Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0204 | Soweit der Bau oder Umbau von Querbauwerken erfolgt, sollten Fischaufstiegsanlagen durch Borstenanlagen für Kanus passierbar errichtet werden | Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Art der Fischaufstiegsanlage richtet sich u.a. nach den Standortverhältnissen und der Durchwanderbarkeit. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0204 | Frühzeitige Beteiligung des Kanuverbandes im Vorfeld geplanter Maßnahmen und Gewährleistung der Kanuverträglichkeit | Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0205 | keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0206 | keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0209 | keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0210 | keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0211 | keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0212 | keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0213 | keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt | Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0214 | Die Ausweisung der Oberflächenwasserkörper wird kritisiert. Durch sie entstehen den Unterhaltungsverbände erhebliche Mehraufwendungen und zusätzliche Kosten, welche sich bei der Realisierung der Unterhaltungsaufgaben negativ auswirken würden. | Durch die Ausweisung der Oberflächenwasserkörper an sich entstehen keine Mehraufwendungen für die Unterhaltungsverbände. Unabhängig von der Ausweisung der Gewässer als erheblich veränderte, künstliche oder natürliche Gewässer werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur in den prioritären Betrachtungsräumen durch die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und außerhalb prioritärer Betrachtungsräume durch Teilkonzepte begleitet. Dabei werden - wie auch bei kleineren Planungen - Folgewirkungen auf die Unterhaltung berücksichtigt und Kooperationsmodelle geprüft. Unabhängig davon, ob ein Gewässer als erheblich verändert, künstlich oder natürlich ausgewiesen ist, basiert das vorliegende Maßnahmenprogramm auf freiwilligen Maßnahmen. Freiwilligkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch die Ausreichung von Fördermitteln Anreize für die Umsetzung der Maßnahmen gesetzt werden. | Land Sachsen-Anhalt |