Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP-GS0013 | Wasserversorgung als zu berücksichtigende Nutzungsart ist im Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe nicht berücksichtigt. | Ausführungen zum genannten Thema sind im Bewirtschaftungsplan in den Kap. 5 und 6 vorhanden. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0014 | Kap. 5.1, S. 80: Fraglich erscheint, warum weitere Schadstoffe, wie Chrom und Nickel in Tabelle 5.3 nicht aufgeführt werden. | Chrom und Nickel sind in der FGG Elbe nicht von überregionaler Bedeutung. Wenn in Einzelfällen Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm für diese Stoffe vorliegen, liegt hier eine lokale Betroffenheit vor. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0014 | Anhang A4-1: Die Umweltqualitätsnormen erfassen lediglich Parameter im Wasser. Umweltqualitätsparameter für Sedimente sind hier nicht aufgeführt. | Die Umweltqualitätsnormen nach Anhang A 4-1 entsprechen den rechtlich verbindlichen Umweltqualitätsnormen der Länderverordnungen, die u. a. für die Bewertung des ökologischen Zustands gelten. Die Mehrzahl der Umweltqualitätsnormen bezieht sich auf die Wasserphase, einige wenige Umweltqualitätsnormen wie z. B. Arsen, Zink, Kupfer, Chrom, PCB beziehen sich auf Schwebstoffe (siehe Angabe unter "Einheit"). Für Sedimente liegen nach Tochterrichtlinie Umweltqualitätsnormen noch keine verbindlichen Umweltqualitätsnormen vor . | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0015 | Das „Strombau- und Sedimentmangementkonzept für die Tideelbe“ stellt einen Beitrag zur integrativen Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Elbe mit überregionaler Bedeutung dar. Konkrete Vorschläge zur Ergänzung des Bewirtschaftungsplanes wurden übergeben mit der Bitte um Aufnahme in den Bewirtschaftungsplan nach Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe sowie in das entsprechende Maßnahmenprogramm gemäß Artikel 11. | Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. | Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen | FGG Elbe | |
| BP-GS0016 | Es wird empfohlen für alle Dokumente einen verbindlichen Sachstand (Redaktionsschluss bzw. Stichtag) zu definieren, wenngleich sich fortlaufende Veränderungen bei der Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung ergeben werden im laufenden Prozess. | Die Angaben im Bewirtschaftungsplan (Daten, Karten, Tabellen etc.) basieren auf einem festgeschriebenen Datenstand (Stichtag) auf welcher Grundlage der Bewirtschaftungsplan erarbeitet wurde. Das Datum ist im Dokument angegeben (im Entwurf Datenstand im Impressum und Stand des Dokuments in der Fußzeile). | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0016 | Vor dem Hintergrund, dass mit der Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes Fristverlängerung gemäß Artikel 4, Absatz 4, WRRL zu rechnen ist, erscheint die flächenhafte Durchführung der Maßnahmen Nr. 8, 10, 71, 73, 79, 501, 502, 503, 506 (nach LAWA-Maßnahmen-Katalog) in weitestgehend allen Wasserkörpern nicht plausibel. | Die Erreichung des guten Zustands eines Wasserkörpers ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Somit ist für die Zielerreichung der Grund- und Oberflächenwasserkörper jeweils die schlechteste Qualitätskomponente heranzuziehen. Bei Verbleib von nur einer Zielverfehlung kann dies dazu führen, dass Fristverlängerungen für einen Wasserkörper in Anspruch genommen werden müssen, wobei sich der Zustand aufgrund von durchgeführten Maßnahmen durchaus verbessert hat (weitere Ausführungen hierzu vgl. Kap. 5 im Bewirtschaftungsplan). | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0016 | Es ist zu klären, inwieweit die Umweltqualitätsnorm der Tochterrichtlinie über Umweltqualitätsnormen in der Wasserpolitik in die Dokumente integriert werden (Frage der Neubewertung) und somit die resultierenden (erheblichen) Defizite auch Grundlage der Maßnahmenplanung sein soll. | Der Bewirtschaftungsplan wurde vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Tochterrichtlinie zu den prioritären Stoffen parallel zum Anhörungsprozess überarbeitet und eine Bewertung der Zustände der Gewässer unter zukünftigen Bedingungen (unter Berücksichtigung der Richtlinie Prioriäre Stoffe) dargestellt. Dies wird in den weiteren Bewirtschaftungszeiträumen auch als Grundlage für die Maßnahmenplanung berücksichtigt werden. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0016 | Die Aufnahme von Uran als flussgebietsspezifischer Stoff zur Beschreibung der ökologischen Qualität wird für das Flussgebiet der Zwickauer Mulde beantragt. | Bezüglich Uran ist die Einordnung als Schadstoff zur Beurteilung des ökologischen Zustandes richtig. Uran wurde von Ländern der FGG Elbe zur Festlegung einer Umweltqualitätsnorm benannt. Durch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurde der Auftrag zum Vorschlag einer Normfestlegung vergeben. Der Prozess der Normfestlegung ist in Deutschland noch nicht abgeschlossen und wird (auch in Bezug auf weitere flussgebietsspezifische Stoffe) im Rahmen der Erarbeitung einer Bundesverordnung "WRRL/Tochterrichtlinie Umweltqualitätsnormen" thematisiert, die im ersten Halbjahr 2010 fertiggestellt sein soll. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0016 | Für den 1. WRRL-Bewirtschaftungszeitraum bis zum Jahr 2015 sollten unter Bezug auf Anhang V in Verbindung mit Anhang VIII der WRRL Dioxine als flussgebietsspezifischer ECO-Schadstoff zur Beurteilung des ökologischen Zustandes zumindest für besonders belastete Oberflächenwasserkörper ausgewiesen werden. Empfohlener Maßnahmewert: 100ng TE/kg TS (PCDD/F-PCB-TEQ nach WHO). | Dioxin ist als Schadstoff im Anhang III der Tochterrichtlinie Umweltqualitätsnormen (2008/105/EG) (Stoffe, die einer Überprüfung zur möglichen Einstufung als "Prioritäre Stoffe" oder "Prioritäre gefährliche Stoffe" zu unterziehen sind) enhalten, also zur Beurteilung des Chemischen Zustandes, nicht als flussgebietsspezifischer Schadstoff zur Beurteilung des ökologischen Zustandes. Darüber hinaus sind Dioxine bereits im Kapitel 5.1 des Entwurfes des Bewirtschaftungsplanes in den Überregionalen Strategien zur Erreichung der Umweltziele enthalten. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0016 | Die Zuordnung der Belastungsart Bergbau, Bergbaufolgen ist in den Dokumenten der FGG Elbe unterschiedlich (Bewirtschaftungsplan: Einordnung als diffuse Quelle; Umweltbericht: Betrachtung unter Bergbaufolgen) und sollte einheitlich entsprechend der Herkunftsquelle erfolgen. | In Bewirtschaftungsplan und Umweltbericht sind unterschiedliche methodische Grundlagen verwendet worden. Daher ist eine einheitliche Zuordnung nicht erforderlich. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0016 | Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans | Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. | Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen | FGG Elbe | |
| BP-GS0017 | Negativ ist anzumerken, dass Abstraktionsgrad und Aufwand der Plan- und Programminhalte eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung unmöglich machen. Eine breite Öffentlichkeit ist nicht in der Lage aus der Fülle der zur Verfügung gestellten Unterlagen das für Sie maßgebliche zu extrahieren und auf die "eigenen" Wasserkörper anzuwenden. | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0018 | Kap. 7.9: Die Anpassung bestehender wasserrechtlicher Zulassungen darf nicht zu einer Verschlechterung der Situation der Wasserkraftanlagenbetreiber führen. Der Eingriff in eine bestehende Rechtsposition ist, sofern unerlässlich und sowohl begründet als auch berechtigt, entsprechend auszugleichen. | Die Überprüfung, Anpassung bzw. Vergabe wasserechtlicher Zulassungen und die Entscheidung über ggf. notwendige Entschädigungen obliegt den zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörden. Die Entscheidung über Anpassungen wird in einem Abwägungsprozess unter Berücksichtigung der einzel- und gesamtgesellschaftlichen Interessen getroffen. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0018 | Dem Hochwasserschutz ist eine angemessene Berücksichtigung bei der Bewirtschaftung der Oberflächenwasserkörper und der Umsetzung der Maßnahmepläne nach der WRRL beizumessen. | Informationen zum Hochwasserschutz in Verbindung mit der Umsetzung der WRRL liegen in der Einführung zum Bewirtschaftungsplan vor. In Kapitel 5 enhält der Bewirtschaftungsplanentwurf Aussagen über die überregionalen Strategien zur Umsetzung der WRRL Hinweise in Bezug auf den Umgang mit Hochwasser. Indem Hochwasseraskpekte bei der Bewirtschaftungsplanung und insbesondere bei der Aufstellung des Maßnahmenprogramms beachtet und Synergien genutzt werden, wird dem Hochwasserschutz angemessen Rechnung getragen. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0018 | Die Bekanntmachung über die Veröffentlichtung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit nach Artikel 14 WRRL ist nicht in ausreichender Form erfolgt (unzureichende Erkenntnis über Inhalt und Tragweite des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms aufgrund von unzureichender Kommunikation durch zuständige Stellen und erheblichem Umfang der Dokumente). | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. | - | FGG Elbe |