Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP-GS0083 | Die Zielstellungen für Fließgewässerstrecken, die sich bis 2015 im guten Zustand befinden sollen, sind nicht akzeptabel. Zudem fehlt die Bezifferung der potenziellen Verbesserung bei Fließgewässer und Seen. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. Grundsätzlich wird von einer Verbesserung des Zustandes der Gewässer im Vergleich zur Ausgangslage bis 2015 ausgegangen. Eine Bilanzierung und Überprüfung des Maßnahmenprogramms erfolgt 2015. | FGG Elbe | ||
| BP-GS0083 | Die Ziele der Bewirtschaftungsplanung hinsichtlich des Belastungsschwerpunktes Nährstoffeinträge in die Gewässer sind enttäuschend (Reduzierung Stickstoff bis 2015: 4,4%, Phosphor: 6,5%). | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Der mengenmäßige Grundwasserzustand ist angesichts des Trends flächendeckend sinkender Grundwasserstände, mit "gut" falsch bewertet. | Der Zustand der Grundwasserkörper wird im Bewirtschaftungsplan nur zusammengefasst dargestellt. Die fachlichen Grundsätze wurden in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) diskutiert. Ein Methodenpapier liegt leider bisher nicht vor. Die Ermittlung und Festlegung des Grundwasserzustands obliegt im Einzelnen den Ländern. Daher kann der Einwand nicht für die FGG Elbe pauschal beantwortet werden. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Das in der Wasserrahmenrichtlinie verankerte Verschlechterungsverbot taucht als solches im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm nicht auf. | Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Ein Inventar überflüssiger wasserbaulicher Anlagen und Querbauwerke etc. und ein Konzept, wie mit solchen Anlagen verfahren wird, wäre wünschenswert. | Die Anregung, überflüssige wasserbauliche Anlagen - inbesondere Querbauwerke - zurückzubauen, ist hilfreich. Ein gemeinsames Kataster ist im Zuge der Bewirtschaftungsplanung bis 2015 jedoch nicht vorgesehen. Um ein entsprechendes Kataster aufzubauen, bedarf es einer genauen Abstimmung über dessen Struktur und aufzunehmenden Inhalte. Möglicherweise könnte dies ein Beitrag für den 2. Bewirtschaftungsplan sein. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Der bislang erreichte Detaillierungsgrad der Maßnahmenplanung reicht nicht aus, um die Öffentlichkeit WRRL-adäquat an der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung zu beteiligen. | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Zu fordern ist eine WRRL-bezogene Klarstellung zum Umgang mit den Beiträgen zu den Wasser- und Bodenverbänden. Sie sehen die WRRL nicht als verbindliche Vorgabe. Gegebenenfalls sind die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Gewässerunterhaltung in dieser Hinsicht nochmals anzupassen. Die Umweltziele der WRRL können insbesondere nur durch Extensivierung oder Anpassung der Gewässerunterhaltung erreicht werden. | Die Überprüfung, Anpassung bzw. Vergabe wasserechtlicher Zulassungen obliegt den zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörden. Die Entscheidung wird in einem Abwägungsprozess unter Berücksichtigung von gesamtgesellschaftlichen Interessen getroffen. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Die Wirtschaftliche Analyse ist eine bedeutende Schwachstelle des Bewirtschaftungsplans. Sie ist weder ausreichend für die Begründung von Ausnahmen, der Einstufung von Wasserkörpern als erheblich verändert noch für die Beurteilung der wirtschaftlichen Relevanz der Wassernutzungen. Die Kostendeckung der Wasserdienstleistungen muss durch alle Nutzer gegeben sein, dazu zählt auch der Bergbau. | Ausnahmen nach Artikel 4 WRRL werden für einzelne Wasserkörper begründet. Dies gilt auch für die Einstufung von Wasserkörpern als erheblich verändert (HMWB). Die wesentlichen Wassernutzungen wurden im Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe in der gebotenenen Knappheit auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung beschrieben. Über die allgemeingültigen Gebühren sowie die zu entrichtenden Wasserabgaben trägt auch der Bergbau zur Kostendeckung bei. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Kap. 1.1.1: Die Ausweisung der Oberflächenwasserkörper erfolgt in den Bundesländern bislang sehr unterschiedlich - grundsätzlich erachten wir eine einheitliche Herangehensweise in der FGG für wichtig und präferieren aus gewässerökologischer Sicht die Gebietsbetrachtung. | Die Ausweisung der Oberflächenwasserkörper erfolgt gemäß der Vorgaben der WRRL in Anpassung an die regionalen Bedingungen. Änderungen sind daher nicht erforderlich. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Kap. 1.1.2: Die Gewässertypisierung ist in Teilbereichen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe noch lückenhaft und aus gewässerökologischer Sicht z. T. fragwürdig. Eine nochmalige Überarbeitung wird empfohlen. | Die Typisierung erfolgte auf Basis der national gültigen Bewertungsverfahren durch die zuständigen Behörden. Grundlagen waren darüber hinaus die Bestandsaufnahme 2005 und die Ergebnisse des Monitorings. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Kap. 2.1: Wasserkraftanlagen stellen ein großes und spezifisches Belastungspotenzial dar. Da aktuell im Gebiet der FGG Elbe trotz negativer Wirkungen und Verschlechterungsverbot, neue Anlagen errichtet werden, sollte eine gesonderte Auflistung und Darstellung der Problematik erfolgen. Hierbei ist der ökologische und schadensbezogenen Summationseffekt der Wasserkraftanlagen zu beachten, was durch die Einzelfallbetrachtung bei Genehmigungsverfahren unterbleibt. Als rechtlich fragwürdig wird erachtet, dass das Bundesgesetz Erneuerbare Energien die Vorgaben der Europäischen Union unterlaufen darf. | Der Hinweis ist prinzipiell richtig. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung in Kapitel 2.1.3 des Bewirtschaftungsplans vorgenommen. | In Kapitel 2.1.3 wurde nach dem 2. Absatz, vor dem letzten Absatz folgende Ergänzung aufgenommen: "Insbesondere auf die wandernde Fischfauna, aber auch auf die Wirbellose Fauna, können Wasserkraftanlagen in Fließgewässern vielfältige negative Auswirkungen ausüben. Trotz funktionstüchtiger Fischwechselanlagen treten bei mehreren hintereinander liegenden Querbauwerken bestandsreduzierende Summationswirkungen auf, die bei Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollten." | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Kap. 2.1: Bzgl. der Darstellung signifikanter Wasserentnahmen/ Wiedereinleitungen wird eine Reduzierung der im Wärmelastplan 2009 festgelegten Maximums-Vorgabe von 28(+3)°C auf 25(+2)°C im Sommer bzw. 10(+2)°C im Winter empfohlen. Dringend erforderlich wären ebenfalls Festlegungen zum Sauerstoffgehalt (Sommer 3-5 mg/l; Winter 4-6 mg/l) unter Berücksichtigung von Summationseffekten verschiedener Nutzer. | Über die im „Wärmelastplan für die Tideelbe“ festgelegten Empfehlungen „28°C maximale Gewässertemperatur sowie 3K maximale Aufwärmspanne des Gewässers“ wurde für diesen Flussabschnitt der Elbe ein maximales Belastungsszenario festgelegt. Diese Kriterien müssen nach einer max. Durchmischungszone von 500m erfüllt werden. Außerdem soll im Fließquerschnitt minimal 2/3 verbleiben, in denen diese Werte unterschritten werden. Diese Vereinbarungen sollen eine dauerhaft gewässerverträgliche Kühlwassernutzung im Bereich der Tideelbe sicherstellen. Für andere Flussabschnitte der Elbe und ihrer Nebenflüsse könnten aufgrund des dortigen Arteninventars (und der hieraus resultierenden Habitatansprüche) die geforderten Kriterien „25°C maximale Gewässertemperatur sowie 2K max. Aufwärmspanne des Gewässers“ notwendig sein, um den guten ökologischen Zustand zu erreichen bzw. zu erhalten. Die Begrenzungen von 10°C maximale Gewässertemperatur sowie 2K max. Aufwärmspanne des Gewässers im Winter wird bei Vorhandensein von kaltstenothermen (an niedere Temperaturen gebundene) Arten wie z.B. der Quappe empfohlen. Die Berücksichtigung von Summationseffekten bei der Bewertung von Wärmeemissionen wird im „Wärmelastplan für die Tideeelbe“ als zwingend notwendig erachtet und daher explizit gefordert. Unabhängig von der Jahreszeit wird über den „Wärmelastplan für die Tideelbe“ ab einer Sauerstoffkonzentration im Gewässer von <6,0mg/l eine Drosselung der Kühlwassernutzung empfohlen. Ab einer Sauerstoffkonzentration im Gewässer <3,0mg/l darf kein weiterer kraftwerksbedingter Wärmeeintrag mehr in das Gewässer erfolgen. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass die Kühlwassernutzung sowohl im Kraftwerksnah- als auch -fernbereich hinsichtlich der Sauerstoffbilanz dauerhaft neutral ist. | Ergänzungen bzw. Anpassungen zu diesem Schwerpunkt wurden in den Kapiteln 2.1.3 und 2.1.5 vorgenommen. | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Es müssen spezifische Lastpläne für andere Teile der FGE Elbe erarbeitet werden. [...] | Die Erarbeitung weiterer Lastpläne für andere Teile des deutschen Teils der Flussgebietseinheit Elbe ist nach Expertenabstimmung gegenwärtig nicht vorgesehen. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Der Einschätzung, dass in der FGE Elbe keine signifikanten Wasserüberleitungen erfolgen, kann nicht bestätigt werden (relevante Überleitungen werden genannt). | Bedeutende Wasserüberleitungen waren im Bewirtschaftungsplanentwurf kurz in Kapitel 5.1 dargestellt. Dem Hinweis folgend wurden Ergänzungen vorgenommen. | Eine Darstellung aller relevanten Wasserüberleitungen wurde im Kapitel 5.1.c) des Bewirtschaftungsplans ergänzt. | FGG Elbe | |
| BP-GS0083 | Das Problem der Belastung der Niederungsfließgewässer durch Feinsedimente (Schlamm, Eisenocker) sollte gesondert dargestellt werden. | Die Ablagerung von Feinsedimenten, vor allem in der norddeutschen Tiefebene, ist oft natürlichen Ursprungs. Die Biozönosen dort sind entsprechend ausgebildet (arten- und abundanzärmer). Für die Wasserkörper bzw. in betreffenden Planungseinheiten konnte für diese Fälle die Hauptbelastungsart "Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen" bzw. die Belastungsart "Wehre" oder "Staubauwerke" eingetragen werden. Verockerungen können ebenso aus natürlichem Ursprung in die Gewässer gelangen, jedoch auch forciert durch Gewässereintiefungen oder Rückstau (insbes. oberhalb von Staubauwerken) vorkommen. Bei anthropogener Verursachung konnte hier ebenso die Hauptbelastungsart "Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen" in die Datenschablonen aufgenommen werden. Die genannte Problematik wurde somit berücksichtigt. | - | FGG Elbe |