Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-GS0091 Besonders gravierend ist die Absicht aller Länder, für die meisten Gewässer die Zielerreichung zu verschieben. Gründe und Zeitplan der Zielerreichung und Maßnahmenplanung bleiben unklar. […] Das ist ambitionslos und WRRL-widrig. […] Auch für die Grundwasserkörper sind die gesteckten Ziele unzureichend. Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0091 Das Ausmaß der HMWB-Ausweisungen ist kritisch zu bewerten. Im deutschen Flussgebiet der Elbe hat sich der HMWB-Anteil gegenüber 2005 deutlich erhöht. […] Im internationalen Elbe-Einzugsgebiet hat sich dagegen der Anteil an HMWB-Gewässern reduziert. Der Elbe-Strom ist im Koordinierungsraum Tideelbe als erheblich verändert eingestuft worden. Die Erläuterung zu diesem Vorgehen ist nicht zufriedenstellend. Die im Rahmen der Bestandsaufnahme 2005 vorläufig erfolgte Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wurde überprüft und im Rahmen der Leitlinien überarbeitet. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben. Dem Hinweis folgend wurden Erläuterungen ergänzt. Ergänzungen hierzu wurden in Kap. 1.1.3 vorgenommen FGG Elbe
BP-GS0091 Es ist zu bemängeln, dass bzgl. der Reduzierungsziele für Schadstoffe nicht angegeben worden ist, bis wann diese umgesetzt werden bzw. welche Reduzierungsziele für das Jahr 2015 geplant sind. Auch die Informationen zu den prioritären Stoffen sind dürftig. Vage wird eine Strategie zur Reduzierung der Stoffeinträge erwähnt, deren Einführung allerdings nicht näher terminiert ist. [...] Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0091 In Bezug auf pharmazeutische Stoffe, hormonell aktive Substanzen sowie für Nanopartikel sind Mess- und Reduktionsmaßnahmen einzuführen. [...] Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der WRRL unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Es ist zukünftig notwendig, die vom Einwender genannten Fragestellungen auch unter Forschungsgesichtspunkten stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. - FGG Elbe
BP-GS0091 Der Umgang mit der Verklappung von kontaminierten Sedimenten und mit Munitionsaltlasten bleibt ungeklärt. Die Bedeutung schadstoffbelasteter Sedimente für die Elbe und ihre Nebengewässer ist im Bewirtschaftungsplan beschrieben. Im Kapitel 5 werden beispielhaft Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung genannt. Dazu gehört u.a. auch ein Verweis auf den Umgang mit kontaminierten Sedimenten aus dem Hamburger Hafen (Entnahme und Landbehandlung von 1,2 Mio m3 schadstoffbelasteter Sedimente im Raum Hamburg jährlich). - FGG Elbe
BP-GS0091 Schiffahrt Elbe: In den Anhörungsunterlagen wird keine Antwort darauf gegeben, wie [...] mit den weiteren Planungen zu VDE-Projekt Nr. 17, mit der Fahrrinnenvertiefung der Tideelbe, der Unterhaltungsmaßnahmen in der Mittelelbe oder den Maßnahmen zum Bau des Elbe-Saale-Kanals. Aussagen zu Planungen der Wasserstraßen und Schiffahrtsverwaltungen fehlen (integriertes Konzept, Einbeziehung WRRL, Entwicklung flussverträglicher Schiffe) oder sind zu kritisieren (Entwicklung der Binnenschifffahrt, Bedarf an weiterem Ausbau und Unterhaltung) Die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes berührt die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die Frage, ob die in der Stellungnahme benannten Maßnahmen durchgeführt werden, obliegt einer gesamtgesellschaftlichen Abwägung. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Ziele der WRRL werden im Rahmen der konkreten rechtlichen Verfahren einer Einzelfallprüfung unterzogen.   FGG Elbe
BP-GS0091 In den Anhörungsunterlagen der FGG sind keine Handlungsziele für die weitere Förderung des ökologischen Landbaus oder weiterer extensiver Verfahren genannt. […] Selbst in den Länderberichten fehlen hierzu Angaben. […] Die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen reichen für eine flächendeckende Umsetzung nicht aus. Verbindliche Vorgaben greifen nicht. Die Abwägung der konkreten Handlungsziele und die Finanzierung obliegt den Bundesländern und wird in ihren Hintergrunddokumenten z.T. dargestellt. - FGG Elbe
BP-GS0091 Die Aussagen zum Hochwasserschutz sind sehr abstrakt und wenig aussagekräftig. Es ist unklar, ob ein Beitrag für einen ökologischen Hochwasserschutz gefolgert werden kann. Problematisch ist, dass aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht überall die WRRL umgesetzt werden kann. [...] Es wird kein Bezug auf die Umsetzung des Auenprogramms und Ziele der Auenentwicklung genommen. Die derzeitigen Arbeiten zur Umsetzung der Hochwasserschutzpläne werden nicht aus einer WRRL-Perspektive behandelt. Anhörungsgegenstand ist der Bewirtschaftungsplan gemäß WRRL. Fragen des Hochwasserschutzes werden in der Flussgebietsgemeinschaft diskutiert, bilden sich jedoch aufgrund der inhaltlichen Anforderungen gemäß Anhang 7 an den Bewirtschaftungsplanes nicht umfänglich im Anhörungsdokument ab. Ein Zielkonflikt zwischen Hochwasserschutz und WRRL wird derzeit nicht gesehen, die entsprechenden Europäischen Richtlinien stehen gleichberechtigt nebeneinander und werden in der Flussgebietesgemeinschaft rechtskonform umgesetzt. - FGG Elbe
BP-GS0091 Ein detaillierter Bewirtschaftungsplan zu den nachteiligen Auswirkungen der Wasserkraft für das Erreichen des guten ökologischen Zustands wäre zur Verhinderung weiterer Eingriffe in den verbliebenen frei fließenden Gewässerabschnitten wichtig. Zu den nachteiligen Auswirkungen der Wasserkraft für das Erreichen des guten ökologischen Zustandes gibt es umfangreiche Literatur von Fachleuten, Verbänden und auch einer parlamentarische Arbeitsgruppe. Die Problematik ist hinreichend bekannt. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden auch die Auswirkungen und ökologischen Folgen berücksichtigt. - FGG Elbe
BP-GS0092 Das in der Wasserrahmenrichtlinie verankerte Verschlechterungsverbot muss sofort und konsequent beachtet werden. Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. - FGG Elbe
BP-GS0092 Gefordert wird ein deutlicheres Engagement des Bundes bzw. der Bundeswasserstraßenverwaltungen bei der weiteren Bewirtschaftungsplanung und der aktiven Umsetzung und soweit rechtlich möglich, Finanzierung der Maßnahmeprogramme. Die Umsetzung der WRRL obliegt den Bundesländern. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen findet ein enger behördenübergreifender Abstimmungsprozess statt. Darüber hinaus gelten die rechtlichen Regelungen bei Durchführung der konkreten Maßnahmen. Mit Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen auch für deren wasserwirtschaftliche Unterhaltung verantwortlich. Diese umfasst nach § 28 WHG neu auch die Pflege und Entwicklung des Gewässers. Sie ist konkret an die Bewirtschaftungsziele nach WRRL auszurichten, darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden und muss den Anforderungen der Maßnahmenprogramme entsprechen. Damit erweitern sich die Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hinsichtlich der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen über die reine Verkehrsbeziehung hinaus, auch auf die aktive Erreichung ökologischer Zielstellung. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung eines neuen Textbausteins in Kap. 2.1.4 vor Tabelle 2-3: "Gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts ist die WSV im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz zukünftig dafür verantwortlich, an den von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen an Bundeswasserstraßen die ökologische Durchgängigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, soweit dies für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist. Seitens der WSV wird derzeit ein Priorisierungskonzept für die Durchführung gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen erstellt." FGG Elbe
BP-GS0092 Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Umsetzung der WRRL und insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung bundesweit sehr unterschiedlich durchgeführt. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der WRRL, die nur über eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vermittelt werden können. Durch eine Anpassung der Öffentlichkeitsbeteiligung könnte zudem bundesweit den Vorgaben der auf der Aarhus-Konvention basierenden EU-Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprochen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die WRRL gewährleistet werden wie sie auch im „Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die WRRL“ empfohlen wird. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Aufgrund der Erfahrungen aus der Anhörung 2009 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in der FGG Elbe weiterentwickelt. - FGG Elbe
BP-GS0092 Die Öffentlichkeitsbeteiligung für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sollte bis Ende 2009 informell weitergeführt werden um im Rahmen der Umsetzung Erfolge zu dokumentieren, kostenintensive Fehlentwicklungen frühzeitig zu verhindern und ggf. zeitnah zu korrigieren. Der Zeitplan für die Anhörung ergibt sich aus der WRRL und kann aufgrund der erforderlichen Abstimmungen der beteiligten Bundesländer nicht geändert werden. Hinsichtlich der Transparenz bei der Maßnahmenumsetzung obliegt die Beteilung der Öffentlichkeit den Ländern und wird über entsprechende Informations- und Beteiligungsangebote sichergestellt. Eine Bilanzierung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms findet erstmals 2012 gegenüber der EU-Kommission statt. - FGG Elbe
BP-GS0092 Eine Erläuterung welchen Einfluss die Stellungnahmen haben werden, bzw. wo die Ergebnisse der Anhörungsphase eingesehen werden können, hätte für alle FGEs Teil der Anhörungsdokumente sein sollen (vgl. Anhang VII der WRRL). In der Überarbeitung muss transparent gezeigt werden, auf welche Weise Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess mit einfließen. Die Anforderungen des Anhang VII WRRL zur Erstellung einer Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit, deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans wurden im Bewirtschaftungsplanentwurf der FGG Elbe erfüllt. Erläuterungen zur Anhörung wurden in einem zusätzlichen Dokument der Öffentlichkeit aus der Homepage der FGG Elbe zur Verfügung gestellt. - FGG Elbe
BP-GS0092 Die Bereitstellung der Anhörungsdokumente hätte früher stattfinden müssen, um die Öffentlichkeit rechtzeitig mit einzubinden. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme müssen zusätzlich in Papierform ausgelegt werden, da nicht jeder einen Zugang zum Internet besitzt. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Anhörung des Bewirtschaftungsplans ist ein rechtlich normierter Prozess mit vorgegebenem Zeitplan. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Form der Auslegung der Anhörungsdokumente obliegt den Ländern. - FGG Elbe