Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer: Massive Belastungen des Wasserhaushalts durch Bergbau (insbesondere Braunkohle) werden nicht ausreichend berücksichtigt. Neben Gewässerverlegungen / Versauerung sind z. B. auch Wasserentnahmen für Flutungen relevant. Eine detailliertere Darstellung erfolgt in einem Hintergrundpapier, das auf der Internetseite der FGG Elbe zur Verfügung steht (www.fgg-elbe.de). Gesonderte Wasserentnahmen für die Flutung erfolgen nicht aus Grundwasser. Lediglich Sümpfungswasser des aktiven Bergbaus wird zur Flutung genutzt. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer - Kalibergbau: Reine Problembeschreibung, keinerlei Lösungsansatz /-strategie!, obwohl diese Ausführungen im Abschnitt „Überregionale Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ platziert sind. Entweder Einstufung als überregionales Problem und Entwicklung von Lösungsansätzen oder Streichung an dieser Stelle, da nur regionale Betrachtung. Salzbergbau hat keine überregionale, sondern nur lokale Bedeutung in der FGG Elbe. Zur Klarstellung wurde eine Textänderung vorgenommen. Änderung in Kap. 5.1 d), 1. Absatz, letzter Satz: "Der Altbergbau hat lokale bis hin zu überregionaler Bedeutung, Salzgewinnungsstätten dagegen haben ausschließlich lokale Bedeutung." FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1d) Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer: Umgang mit Bergbaufolgen: Strategie zum Umgang mit Bergbaufolgen ist im Bewirtschaftungsplan unkonkret dargestellt. Nur Verweis auf andere betreffende Strategien der Bundesländer. In den Bewirtschaftungsplan müssen zumindest die Kernpunkte der genannten Strategien aufgenommen werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.1d) FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 HMWB-Ausweisung: Im Hinblick auf die Festlegung der WRRL zur HMWB/AWB-Ausweisung als freiwillige Option, die für jeden einzelnen Fall einer speziellen Begründung bedarf, erscheint der Anteil der im Bewirtschaftungsplan (BP) als AWB und HMWB ausgewiesenen Gewässer ausgesprochen hoch. Der Intention der WRRL würde sicher besser entsprochen, wenn die Ausweisung als AWB/HMWB nur einigen besonders schwierigen Sonderfällen vorbehalten bliebe und für einen deutlich größeren Anteil auch der anthropogen stark beeinflussten Gewässer der „gute ökologische Zustand“ als Ziel gesetzt würde – selbst wenn sie theoretisch auch die Bedingungen für eine HMWB-Ausweisung erfüllen würden. Außerdem ist angesichts des hohen Anteils von AWB/HMWB zweifelhaft, ob diese tatsächlich alle die Bedingungen der WRRL für eine solche Ausweisung erfüllen. [...] Es wird bezweifelt, ob die strengen Prüfkriterien der WRRL Art. 3 Abs. 4 tatsächlich auf alle im BP als HMWB ausgewiesenen Gewässer zutreffen, und ob überhaupt die nötigen Prüfungsschritte in allen Fällen vollständig durchgeführt wurden. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.2 Zielerreichung/Fristverlängerungen Grundwasser: Der im Bewirtschaftungsplan (Tab 5-5, S. 87) für den mengenmäßigen Zustand angegebene Zielerreichungsgrad von 96 % der Flächengröße der Grundwasserkörper ist nicht plausibel. Diese Einschätzung basiert offenbar auf der fehlerhaften Bewertung des Ausgangszustandes im Bewirtschaftungsplan, der schon den momentanen mengenmäßigen Zustand des Grundwassers auf 96% der Fläche als „gut“ einstuft. Mit der beanstandeten Festlegung ist gemeint, dass (die) 96 % der Grundwasserkörper, die sich jetzt im guten mengenmäßigen Zustand befinden, diesen auch bis 2015 erhalten werden. Insoweit besteht kein Widerspruch. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.3 Umweltziele Schutzgebiete: Der Bewirtschaftungsplan (BP) benennt korrekt die WRRL-Anforderungen an die Umweltziele in Schutzgebieten (S. 96): „Ziel ist es, alle Normen und Ziele der WRRL in den Schutzgebieten bis 2015 zu erreichen“. In Schutzgebieten kommen also nach WRRL keine Fristverlängerungen infrage, hier gilt ohne Ausnahme das Ziel des guten Zustands/Potenzials bis 2015. Wie die FGG Elbe diese Frist in den Schutzgebieten einzuhalten gedenkt, legt der BP nicht dar. Auch auf den Widerspruch gegenüber dem vorherigen Abschnitt (Ausnahmen/Fristverlängerungen) geht der BP nicht ein; obwohl in den Schutzgebieten im gleichen Maße Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden wie in der gesamten Flussgebietseinheit. Nach Artikel 4 Absatz 1 c erfüllen die Mitgliedsstaaten nach 15 Jahre alle Ziele, auf deren Grundlage die Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Diese Ziele werden durch die Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen (Umsetzung NATURA 2000, Umsetzung bestehender Schutzgebietsverordnungen, etc.) und soweit erforderlich, durch ergänzende Maßnahmen, erreicht. In den Schutzgebieten nach Artikel 4 Absatz 1 c sind zum einen die schutzgebietsspezifischen Ziele zu erreichen. An den Wasserkörpern, die in Schutzgebieten liegen, sind zudem die WRRL-spezifischen Umweltziele zu erreichen. Auch für Schutzgebiete gilt, dass die in Artikel 4 Abs. 1 c WRRL vorgesehene Frist unter den Voraussetzungen des Absatz 4 verlängert werden kann (s. § 25 c Abs. 2 und 4 Wasserhaushaltsgesetz).Soweit für den vorliegenden Entwurf des Bewirtschaftungsplans angenommen wird, dass die Bewirtschaftungsziele bereits bis 2015 erreicht werden, bedarf es keiner weiteren Ausführungen zu der Frage der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen oder Ausnahmen. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.1 Wirtschaftliche Bedeutung sonstiger Nutzungen, hier: Schifffahrt: 1) „Rund 276.000 Arbeitsplätze in Hamburg, im Umland sowie im Bundesgebiet sind vom Hamburger Hafen abhängig.“ Diese Zahl ist nicht nachvollziehbar, da es keine übergreifende Kosten/Nutzen-Analyse zur Schifffahrt gibt. Diesen Satz streichen. Die Zahlen beruhen auf den statistischen Angaben der zuständigen Behörde (Hamburg Port Authority, HPA). Sie haben sich im Jahresverlauf geändert und wurden entsprechend im Bewirtschaftungsplan aktualisiert. Anpassung von Kapitel 6.2.3, Schifffahrt, 3. Absatz: "Allerdings ist der Containerverkehr im Bereich der mittleren und oberen Elbe deutlich, von 8.597 TEU im Jahr 1999 auf 21.957 TEU im Jahr 2008* gewachsen." Als Fußnote * ist zu ergänzen: "Quelle: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Verkehrsbericht 2008 - Binnenschifffahrt in Zahlen (1999 noch einschließlich der Umfuhren im Hamburger Hafen)" FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.1 Wirtschaftliche Bedeutung sonstiger Nutzungen, hier: 2) „Allerdings ist der Containerverkehr deutlich gewachsen, von 8.597 Einheiten im Jahr 1999 auf 47.128 Einheiten im Jahr 2007 im Bereich der Mittleren und oberen Elbe.“ Hier wird nur eine Seite dargestellt. Auch wenn der Containerverkehr auf der limnischen Elbe zunimmt, nimmt die Gesamtsumme der transportierten Güter ab, trotz Wachstum im Hafen Hamburg. Bitte hinzufügen: Dieser Anstieg ist auch auf Containerlinien, die von den Häfen selber betrieben und damit von der öffentlichen Hand subventioniert werden, zurückzuführen. Die Darstellung im Kapitel 6.1 sind im vorliegenden Entwurf des Bewirtschaftungsplan korrekt. Die Darstellung des Containerverkehrs erfolgte auf Grundlage der amtlichen von HPA zur Verfügung gestellten Statistiken. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.2 Entwicklungsprognose für weitere Wassernutzungen, hier: Schifffahrt: Statt wissenschaftlich fundierte Veröffentlichungen zur Bedeutung und zur Perspektive des Güterverkehrs auf der Elbe auszuwerten, werden realitätsferne Prognosen herangezogen und zitiert, die wohl weitere Baumaßnahmen rechtfertigen sollen. Die Prognosen zur Entwicklung des Gütertransports auf der Elbe laufen konträr zum langfristigen Trend und sind unglaubwürdig. Begründung Trendumkehr und Verzehnfachung der Transporte fehlt. Bitte einfügen: Real nimmt der Gütertransport auf der Elbe stetig ab – 2008 ist er auf einen historischen Tiefststand von nur noch 0,7 Millionen Tonnen gefallen (1989: 9,5 Mio. Tonnen; 1998: 1,8 Mio. Tonnen, Quelle: WSV). Die genannte Verbesserung der Schiffbarkeit ist unglaubwürdig, da mit nicht aktuellen Wasserständen gerechnet wird. Bitte Passage streichen o. differenzieren: Trotz der laufenden Unterhaltungsmaßnahmen werden die Schifffahrtsbedingungen auch nach 2010 kaum besser sein, da sich die Niedrigwasserzeiten ausdehnen. [...] Entwicklungsprognosen für die Schifffahrt werden im Kapitel 6.2.4 des Bewirtschaftungsplans behandelt. Die zugrunde gelegten Zahlen und Einschätzungen wurden von den zuständigen Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Hamburg Port Authority (HPA) vorgenommen. Hinsichtlich weitergehender Informationen wird auf den Verkehrsbericht 2008 "Binnenschifffahrt in Zahlen" (Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost) verwiesen. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.2, S. 112: Ergänzung konkreter Anlagen über die qualitativen und quantitativen Auswirkungen des Braunkohlenbergbaus auf Grund- und Oberflächenwasserhaushalt Die Darstellung im überregional ausgerichteten Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe gibt in Kapitel 6.2 in der gebotenen Knappheit die aktuelle Situation des Braunkohlebergbaus sowie die Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasserhaushalt wieder. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.3 Kostendeckung der Wasserdienstleistungen: „… wird die Anforderung der WRRL zur Kostendeckung der Wasserdienstleistungen in der FGG Elbe erfüllt.“ Aussage zumindest für Sachsen-Anhalt nicht nachvollziehbar, da kein Wasserentnahmeentgelt erhoben wird. (vgl. Tab. 6-7) Der Bewirtschaftungsplan gibt die Situation im gesamten deutschen Elberaum wieder. In der Gesamtbetrachtung sind daher nicht nur die verschiedenen Wasserabgaben zu berücksichtigen, die in der Tat in einzelnen Ländern nicht erhoben werden, sondern ebenso die bundesweit erhobene Abwasserabgabe. Zudem erfolgen wichtige Internalisierungen nicht monetär durch Abgaben, sondern durch ordnungsrechtliche Auflagen und Genehmigungen, die bei den Wasserdienstleisern zu internalisierenden Maßnahmen führen. Insofern kann bei einer Gesamtbetrachtung von einer Internalisierung ausgegangen werden. - FGG Elbe
BP-GS0093 Eine Kosten/Nutzen-Analyse, die auch die Ressourcen- und Umweltkosten einbezieht, wurde bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans nicht angefertigt. Dies ist unbedingt nachzuholen. "Gemäß der Definition des WATECO-Leitfadens kommt den Ressourcenkosten in Dtl. eine geringe Bedeutung zu. Gravierender sind die Umweltkosten. Eine wesentliche Funktion bei der Internalisierung der Umwelt- und Ressourcenkosten (URK) haben die Abwasserabgabe und die Wasserentnahmenentgelte. Durch ordnungsrechtliche Genehmigungen u. durch Auflagen in wasserrechtlichen Bescheiden sind darüber hinaus URK zusätzlich internalisiert. Die Kosten der in den Maßnahmenprogrammen festgelegten Maßnahmen können als Untergrenze der noch nicht internalisierten URK angesehen werden. Die Verursachungsbeiträge der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung zu den Abweichungen von den Umweltzielen sind aufgrund eines in Deutschland bereits erreichten hohen Niveaus gering. Daher ist unter Beachtung des hohen Aufwandes und der Unsicherheit bei der Anwendung von Monetarisierungsmethoden auf eine breite Anwendung dieser Methoden zur Schätzung der Umweltkosten verzichtet worden. " - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 7: Die im Bewirtschaftungsplan getroffenen Aussage (S. 121): „Die Maßnahmen werden einen entscheidenden Beitrag leisten, die Ziele der WRRL zu erreichen“ empfinden wir angesichts des nur minimalen Zielerreichungsgrades im ersten Bewirtschaftungszyklus als irreführend. [...] Die signifikanten Belastungen und ihre Folgen für die Gewässer wurden auf der Grundlage der Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (CIS) der EU-Kommission beschrieben. Dazu wurde eine Vielzahl von Daten in den Bundesländern zusammengestellt, die eine Beurteilung gemäß WRRL zulassen. Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der WRRL unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 7: Es ist uns bewusst, dass die Vergabebedingungen für die EU-Agrarsubventionen nicht in das Ermessen der FGG Elbe fallen. Dennoch halten wir es für erforderlich, dass im Bewirtschaftungsplan auch solche Maßnahmen benannt werden, die zwar über die eigenen Handlungsspielräume der FGG Elbe hinausgehen, aber für das Erreichen der Umweltziele notwendig sind (hier Verknüpfung von EU-Subventionen auch an die Einhaltung von EU-Richtlinien) Im Kapitel 7 der Bewirtschaftungsplans werden die Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 dargelegt. Die Frage, welche Maßnahmen aus welchen Förderinstrumenten finanziert werden, ist kein Gegenstand des Bewirtschaftungsplans und richtet sich nach den in den EU-Strukturfonds in der Förderperiode bis 2013 gesetzten Rahmenbedingungen. Die Förderinstrumente werden in unterschiedlicme Maße von den Ländern in Anspruch genommen. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 7.9: Aufzählung von nach 2015 relevanten Maßnahmearten ist unzureichend. Die eklatante Zielverfehlung bis 2015 erfordert Strategie, wie nach 2015 die erforderliche Trendwende erreicht werden soll. Da die bisher vorh. Handlungsspielräume der FGG Elbe nicht ausreichen, um eine Entwicklung zum guten Zustand/Potenzial der Gewässer einzuleiten, sind dabei vor allem die notw. polit. und ökonom. Rahmenbed. zu benennen, die für die notwendige Trendumkehr gesetzt werden müssen (insbes. Rahmenbedingungen für WRRL-konforme Anpassungen der Gewässernutzungen und der Landbewirtschaftung, übergreifendes Konzept zur Flächenverfügbarkeit in den Gewässerentwicklungskorridoren, notwendige gesetzl. Vorgaben und Konkretisierungen für WRRL-konforme wasserrechtl. Genehmigungspraxis und Gewässerunterhaltung, Finanzbedarf für Maßnahmen zum Erreichen der WRRL-Ziele und ausreichende personelle Ausstattung der Wasserbehörden). Es ist nicht nachzuvollziehen, warum nicht mit sofortiger Wirkung die Umorientierung in Richtung einer naturnahen, so extensiv wie mögl. ausger. (oft kostensparenden) Gewässerunterhaltung beginnen kann. Die Frage der kosteneffizientesten Maßnahmen nach 2015 bleibt einem nächsten Prüfschritt vorbehalten, in dem ermittelt wird, inwieweit die Zielerreichung durch die Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum erfolgt ist. Eine Erläuterung wird im Bewirtschaftungsplan ergänzt. Ergänzung in Kap. 7.9, nach 1. Abs.: "Über die bislang für Nähr- und Schadstoffe und Durchgängigkeit in der FGG Elbe vereinbarten überregionalen Handlungsstrategien hinaus, müssen für die Bewirtschaftungszyklen nach 2015 auch für weitere wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen gemeinsame Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Elbe entwickelt werden." FGG Elbe