Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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| BP-GS0093 | Kap. 3.1 Schutzgebiete Artikel 7 Absatz 1 WRRL: In den Tabellen in Anhang A3-1 sind konkrete Angaben zu ergänzen/anzupassen (Entnahmemengen, Bezeichnung der Entnahmestandorte mit Klarnamen, nachvollziehbare Wasserbilanz (Grundwasser-Neubildung, Grundwasser-Entnahme), Trennung von natürlichen und künstlichen Standgewässern) | Gemäß Anhang IV WRRL sind weitere Angaben im Bewirtschaftungsplan nicht erforderlich. Weitere Informationen werden bei den zuständigen Fachbehörden der Länder vorgehalten. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 3.1 Schutzgebiete Artikel 7 Absatz 1 WRRL: In den Tabellen in Anhang 3-2 sind konkrete Angaben zu ergänzen/anzupassen (zu Entnahmemengen, nachvollziehbare Wasserbilanz (Grundwasser- Neubildung, GrundwasserEntnahme)) | Gemäß Anhang IV WRRL sind weitere Angaben im Bewirtschaftungsplan nicht erforderlich. Weitere Informationen werden bei den zuständigen Fachbehörden der Länder vorgehalten. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 3.5 Wasserabhängige FFH- und Vogelschutzgebiete: In Kap. 3.5 zu ergänzen ist eine Darstellung der wasserbezogenen Erhaltungsziele der NATURA-2000-Gebiete (u.a. Auswertung der Standarddatenbögen und Managementpläne) und jeweilige Bewertung des Landschaftswasserhaushalts sowie eine Auswertung der nach nationalem Naturschutzrecht bestehenden Schutzgebietsverordnungen | Eine zusätzliche Darstellung der Erhaltungssziele und Bewertungen der FFH-/Natura2000-Gebiete ist keine Anforderung der WRRL und damit nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans. Weitere Informationen werden bei den zuständigen Fachbehörden der Länder vorgehalten. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap 4/5: Zustand, Fristverlängerungen Oberflächengewässer: Die im Entwurf des Bewirtschaftungsplans nicht explizit eingestandene – aber aus ihm folgende – Aufgabe der WRRL-Ziele für eine Mehrheit der Gewässer ist nicht richtlinienkonform. [...] Eine Zielerreichung von nur 14% würde die Ausnahme zur Regel machen und verstößt daher gegen die WRRL. Das Fehlen nachvollziehbarer Begründungen für die Fristverlängerungen ist ein Richtlinienverstoß. [...] | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap 4/5: Zustand, Fristverlängerungen Oberflächengewässer: Die LAWA-Empfehlungen wurden offenbar nicht einheitlich angewendet. Die Bundesländer sind nach gänzlich verschiedenen Maßstäben vorgegangen (vgl. Bewirtschaftungsplan, Anhang A 5-1). [...] Zusätzlich versucht der Bewirtschaftungsplan, die Verantwortung für die miserable Startbilanz bei der Zustandsbewertung auf Nebenschauplätze abzuschieben, indem er die massiven Zielverfehlungen einseitig den neuen, strengeren Kriterien und Bewertungsverfahren der WRRL zuschreibt (Bewirtschaftungsplan, S. 69). [...] | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap 4/5: Zustand, Fristverlängerungen Oberflächengewässer: Eine Aussicht, dass und wie die Umweltziele in den folgenden Bewirtschaftungszyklen erreichbar wären, oder eine darauf ausgerichtete Strategie ist dem Bewirtschaftungsplan nicht zu entnehmen. Forderung: Zielerreichung auf 30 % der Fießgewässerlänge in der FGG Elbe | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 4.2 Zustand Grundwasser: Neubewertung des mengenmäßigen Zustands in Tab. 2-4 u. 4-10 erforderl.: Die v.a. in Feuchtgebieten weit verbreiteten Anzeichen für einen „schlechten mengenmäßigen Zustand“ spiegeln sich nicht in der Zustandseinstufung des Grundwassers wider[..]. Der Zustand der Grundwasserkörper wurde in seiner zeitlichen Entwicklung bewertet. Diese Methodik ist nicht WRRL-konform. Auch die aktuell schlechte Grundwassersituation ist als schlechter mengenmäßiger Zustand zu werten, nicht nur die weitere Verschlechterung; Auswertung des Sondermessnetzes notwendig [..]. Durch anthropogene Veränderungen des Grundwasserspiegels hervorgerufene Schädigungen an Oberflächengewässern u. an grundwasserabhängigen Landökosysteme sind direkt in die Zustandsbewertung einzubeziehen und führen laut WRRL zur Einstufung in den schlechten mengenmäßigen Zustand [..]. Grundwasserabsenkung durch Landentwässerung und Sohlerosion der Elbe nicht berücksichtigt. [..] Vorschlag zur Bewertung des Grundwasserzustands in wasserabhängigen FFH-Gebieten anhand von Standarddatenbögen [..] | Die Vorgehensweise der Zustandsbewertung ist in Kapitel 4.2.1 erläutert und entspricht den Vorgaben der WRRL, die in den Länder-Verordnungen nach LAWA-Musterverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL umgesetzt sind (i.d.R. in Anhang 9 der Verordnungen). Insofern kann die allgemeine Kritik nicht nachvollzogen werden. Sollte es Anhaltspunkte für eine konkrete fehlerhafte Bewertung im Einzelnen geben, so sollten diese an das betroffene Bundesland geleitet werden. Zur Zustandsbewertung ist der Grundwasserstand und seine zeitliche Entwicklung zu betrachten als Anzeiger für eine Übernutzung von Dargeboten. Vergleichszustand ist das Jahr 2000 (Inkrafttreten der WRRL). Es sind nicht alle, sondern nur signifikante Schädigungen von Landökosystemen zu betrachten. Nach EU-Wetland-Guidance-Dokument sind die Schutzregelungen für grundwasserabhängige Landökosysteme nicht auf deren Schutz vor Entwässerung gerichtet. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Zustandsbewertung Schutzgebiete: Der Bewirtschaftungsplan (BP) verweist pauschal auf die eigenständigen Berichte für die Schutzgebiete (S. 65). Dieser Art der Berichterstattung stimmen wir nicht zu. Es werden mind. benötigt: Angaben zum wasserbezogenen Zustand der Schutzgebiete bzgl. der Gewässerqualität [...]. Sofern diese Angaben in den separaten Berichten an die EU enthalten sind, so ist in den BP zumindest eine kurze Zusammenfassung dieser Bewertung aufzunehmen und ein konkreter Verweis/Link auf die betreffenden Dokumente, in denen diese Angaben enthalten sind [...]. Die Aussage im BP (S. 65), diese Berichte wären im Maßnahmenprogramm enthalten, stimmt zumindest für die Natura 2000-Gebiete so nicht [...] Aufgrund der fehlenden wasserbezogenen Aussagen in diesen nationalen Berichten zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie hätte im BP auch eine entsprechende Auswertung der Zusammenhänge zwischen dem Zustand der Gewässer nach WRRL und dem Zustand der wasserabhängigen Arten, Lebensräume und Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie erfolgen müssen. | Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Bei der Maßnahmenauswahl in Schutzgebieten durch die zuständigen Behörden der Länder ist eine Harmonisierung der schutzgebietsgspezifischen Ziele mit den Zielen der WRRL gewährleistet. Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 5.1 Strategien: Die Aufgabe „Überregionale Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ zu entwickeln, wird nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Wesentlichen Anteil an dieser Zielverfehlung hat der Mangel an zielführenden Handlungsstrategien. Ein strategisches Vorgehen – soweit es in Ansätzen vorhanden ist – wird nicht konsequent bis zur Ableitung der notwendigen Maßnahmenkonzepte fortgeführt, sondern auf halbem Wege verlassen: Der Bewirtschaftungsplan entwickelt seine Maßnahmen nicht aus den Zielen, die erreicht werden sollen, sondern die Handlungsziele aus den Maßnahmen, die als „realistisch und zielführend“ angesehen werden (vgl. Verfahrensschema Abb. 5-2 im BP, S. 72). Eine Strategieentwicklung, die wirklich auf das Erreichen der Umweltziele ausgerichtet ist, müsste umgekehrt vorgehen; also die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen aus den konkretisierten Zielen (= den Reduktionserfordernissen der Belastungen) entwickeln. [...] | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 5.1 Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen: Die Ergebnisse der 2. Anhörungsphase zu den „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ sind leider im Bewirtschaftungsplan und in seinen Zielstrategien nicht erkennbar. Die „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ selbst werden im Bewirtschaftungsplan (S. 72) nur kurz aufgelistet. Zur Strategieentwicklung wäre hier eine gründliche Vertiefung der „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ – inklusive einer vertieften inhaltlichen Auswertung der Ergebnisse der Anhörung – erforderlich. Dem Anspruch eines Strategiepapiers wird aus unserer Sicht methodisch und inhaltlich nicht entsprochen. [...] | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Der Bewirtschaftungsplan befasst sich vertiefend mit den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, indem für diese überrregionale Strategien und Handlungsziele aufgestellt wurden. Zu den Strategien sind auf der Homepage der FGG Elbe entsprechende Hintergrunddokumente eingestellt. Bei den zuständigen Behörden der Länder liegen weitere Informationen vor. Die Ergebnisse der 2. Anhörungsphase werden in Kapitel 9 des Bewirtschaftungsplans beschrieben. | Ergänzung des Bezugs auf die endgültige Fassung des Dokuments zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in Kapitel 9 des Bewirtschaftungsplans | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 5.1 Strategie zu hydromorpholog. Belastungen: Die Vernachlässigung der Hydromorphologie in der strategischen Maßnahmenentwicklung stellt ein entscheidendes Manko im BP dar. Hydromorphologie bedarf einer umfassenden, weit über die Durchgängigkeit hinaus gehenden, Strategieentwicklung (Minimierung der hydromorphologischen Belastungen infolge landwirtschaftlicher Nutzungsansprüche, Umorientierung der Gewässerunterhaltung; Zulassen und Förderung eigendynamischer Gewässerentwicklung, insbesondere durch eine übergreifende Strategie zur Verfügbarkeit von Flächen; Reduktion der Landentwässerung / zur Renaturierung von Feuchtgebieten). Eine umfassende Betrachtung der ökologischen Durchgängigkeit (nicht nur für Fische und Vorranggewässer!) sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht wäre dringend geboten (Berücksichtigung sonstiger ökologischer Barrieren neben Querbauwerken, Korrektur von Detailfehlern in Abb. 5-4, Definition Rangfolge der anzuwendenden Maßnahmen, Kataster von nicht mehr genutzten Bauwerken, Verursacherprinzip, Liste Querbauwerke mit Bewertung). | Den Hinweisen folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. | Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.1a): "Neben den Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit stellen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen längs des Fließverlaufs als wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage einen wesentlichen Handlungsschwerpunkt im Elberaum dar. Nähere Ausführungen zu Planungs- und Umsetzungsstrategien enthält das Kapitel 7.12.1." | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 5.1 Strategie zu stofflichen Belastungen (Nährstoffe): Der im Bewirtschaftungsplan verfolgte Ansatz, die notwendige Reduktion von Nährstoffeinträgen durch Orientierung an den ökologisch verträglichen Nährstofffrachten in Küstengewässern zu ermitteln, wird nicht konsequent genug umgesetzt und weiter verfolgt. Die so ermittelten Reduktionsziele reichen als alleinige Orientierung nicht aus, da regional auch deutlich stärkere Reduktionen notwendig sind. [...] Erforderlich ist in Anbetracht der fachlichen Empfehlung der LAWA (Gesamtreduktion um 45%, Verweis auf 134. LAWA-VV) und in Erwartung von sukzessive sinkenden Reduktionspotenzialen eine Reduktion um > 20% bis 2015 (Spätere Maßnahmen werden nicht mehr rechtzeitig wirksam). [...] | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 5.1 Strategie zu stofflichen Belastungen (Schadstoffe): Der Anspruch von „Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ wird nicht erfüllt. Strategien werden bestenfalls im Ansatz erwähnt, aber nicht systematisch entwickelt. Formulierungen z.T. irreführend. „Nicht im vollen Umfang erreichbar“ suggeriert weitgehende Erfüllung der Reduzierungsanforderungen. Eine „messbare, möglichst große Verringerung der Schadstoffbelastung“ ist dagegen maximal unkonkret und sagt nichts über das erreichbare Maß der Reduktion aus. Auch hier wäre ein konkreter Verweis auf die entsprechenden Abschnitte im Kap. 7 günstig. | Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 5.1 Strategie zu stofflichen Belastungen Grundwasser: "Im Gegensatz zum Oberflächengewässer wird das Grundwasser durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge eher lokal und wasserkörperbezogen beeinflusst, so dass es nicht notwendig ist, für das Grundwasser eigene überregionale Ziele abzuleiten." Wenn 44 % aller Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand sind, allein 25 % wegen überhöhter Nitratwerte (vgl. 2.2, S. 34 ff.), ist der Verzicht auf eine überregionale Lösungsstrategie unverständlich, dies um so mehr, als hier und infolge auch bei den Oberflächenwasserkörper ein Verfehlen der Ziele nach WRRL droht. | Es geht um überregionale (d.h. internationale), stoffliche Ziele. Die gibt es für das Grundwasser an sich nicht (z.B. müssen nicht in der Lausitz Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft in das Grundwasser verringert werden, damit in Schleswig-Holstein die Grundwasserbeschaffenheit den Qualitätsanforderungen nach WRRL entspricht). Die Maßnahmen, die im Bereich Landwirtschaft ergriffen werden sollen, sind in der gesamten Flussgebietseinheit relativ einheitlich und werden im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm dargestellt. | - | FGG Elbe | |
| BP-GS0093 | Kap. 5.1 Strategie zu Wasserentnahmen / Überleitungen: Wasserentnahmen / Überleitungen werden im Bewirtschaftungsplan noch oberflächlicher betrachtet als die anderen Belastungsarten. Ausmaß der Belastung auf die Gewässer und den Wasserhaushalt im Elbeeinzugsgebiet wird nicht dargestellt. Klimawandel kann die Belastung verschärfen. Zu ergänzen: Auswirkung der Belastung auf Wasserbilanz und Gewässerqualität. Dabei sind Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen. | Den Hinweisen folgend wurden Anpassungen in Kapitel 5 des Bewirtschaftungsplans vorgenommen. | Ergänzung einer deteillierten Darstellung aller relevanten Wasserüberleitungen im Kapitel 5.1.c); Ergänzung am Ende des 3. Absatzes von Kap.5.1.c: ...als Abwasser in ein anderes Teileinzugsgebiet eingeleitet wird. "Probleme die sich im Zusammenhang damit ergeben,werden durch die Länder gemeinsam in Konzepten zur Problemminimierung (Sulfat, Verockerungen, Versauerungen, Mindestabfluss) bearbeitet. Dazu existieren z.B. länderübergreifende Arbeitsgruppen, die die „Grundsätze für die Bewirtschaftung der Flussgebiete Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ erstellen."; Ergänzung des Kapitels 5.2 "Anpassunngsstrategien an den Klimawandel" im Bewirtschaftungsplan | FGG Elbe |