Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0018 Zumindest müssen beim Erlass neuer Anforderungen Übergangsfristen, insbesondere für die Unternehmen vorgesehen werden, die bereits heute einen hohen Umweltstandard erreicht haben bzw. umweltfreundliche Technologien (wie z. B. Kraft-Wärme-Kopplung) einsetzen. Bis zum Jahr 2015 müssen gemäß Art. 4 WRRL die Umweltziele erfüllt sein. Grundlegendes Bewirtschaftungsziel ist für die Oberflächengewässer das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands. Damit schließt der erste Bewirtschaftungszyklus ab. Danach muss der Bewirtschaftungsplan alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert werden. Gemäß Art. 4 Abs. 4 c) dürfen die Fristverlängerungen nicht über den Zeitraum zweier weiterer Aktualisierungen des Bewirtschaftungsplanes hinausgehen. Dies bedeutet, der zweite Bewirtschaftungszyklus umfasst den Zeitraum 2016-2021 und der dritte Bewirtschaftungszyklus den Zeitraum 2022-2027.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0018 In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit haben, ihre Standorte zu erhalten und – nach dem Stand der Technik – auch ausbauen zu können. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0018 Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind Arbeiten und Ergebnisse, insbesondere im Bereich der Datenerfassung, aus den Bereichen „Umsetzung der Natura 2000-Richtlinie mit einzubeziehen. Doppelarbeit ist zu vermeiden. Austausch findet mit den für die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinie zuständigen Dienststellen statt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0018 Erfolge oder geplante Maßnahmen zur Biotopentwicklung und Biotoppflege (z. B. zur Auwaldentwicklung, Anlegen von Gewässern, Erstellung gebietsbezogener Pflege- und Entwicklungspläne und Konzepte für bestimmte Biotope) und Lebensraumtypen und Ähnliches sind als Maßnahmen im Sinne der WRRL anzuerkennen. entspricht der Umsetzungspraxis   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0018 Bei den Maßnahmen nach WRRL sind die Entwürfe zur Aufstellung eines integrierten Bewirtschaftungsplanes, die eine Verbindung der Anforderungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie Richtlinie mit den Anforderungen der WRRL darstellen, zu berücksichtigen; Begründung: Die in diesem Rahmen bis 2010 erreichten Abstimmungen und Maßnahmenentwicklungen werden auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Gewässerzustandes liefern. entspricht der Umsetzungspraxis   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0018 Mögliche Konfliktfälle sollten frühzeitig angegangen werden und Lösungen sollten in Kooperation mit den Betroffenen gesucht werden. Die jeweils betroffenen Industrieunternehmen werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0018 Bei der Umsetzung künftiger Maßnahmen dürfen die Entwicklungsmöglichkeiten der Unternehmen nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt werden. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Beteiligung der Industrieunternehmen bei der Erarbeitung und Festlegung der konkreten Maßnahmen schon im Vorfeld. Dies könnte in Hamburg über die Gremien der UmweltPartnerschaft Hamburg geschehen; Begründung: Entwurf des BWP mangelt es in weiten Teilen an Konkretheit, einzelne Maßnahmen sind darin nicht festgelegt. Sobald etwa konkrete Minderungen für Schadstofffrachten oder andere bezifferbare Messgrößen vorliegen, muss die Industrie auch dazu angehört werden. Der Anregung wird gefolgt. Die jeweils betroffenen Industrieunternehmen werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Durch den BWP und das Maßnahmenprogramm darf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, ihr Erhalt und ihr Ausbau am Standort Hamburg nicht gefährdet werden. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Die Maßnahmenprogramme dürfen nicht zu Veränderungssperren für bestehende Industriebetriebe führen. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Kapazitätserweiterungen oder wesentliche Änderungen, die zur Erhöhung der Stoffeinträge führen, müssen auch weiterhin genehmigungsfähig sein. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Unternehmerische Entscheidungen für neue Investitionen auf dem Gebiet der EU müssen gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten möglich sein. Zustimmung   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Vor der Festlegung von Minderungszielen sind die möglichen Auswirkungen anhand sozioökonomischer Untersuchungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu ermitteln. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Konkrete Vorgaben müssen zunächst mit den in bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen festgelegten Werten verglichen und auf technische Machbarkeit geprüft werden (z.B. neue Einleitwerte für industrielle Einleiter, neue zulässige Aufwärmspannen, Temperaturobergrenzen für Kühlwassereinleitungen, die Festlegung von Beurteilungspunkten). Anpassungen von Wasserrechtlichen Erlaubnissen erfolgen auf Basis der gesetzlichen Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Vor der Festlegung von Reduzierungsanforderungen sind auch die wirtschaftlichen Aspekte im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen. Für bestehende Anlagen müssen über einen reinen Bestandsschutz hinaus Entwicklungspotentiale für die Zukunft erhalten bleiben. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg