Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0032 Enge und regelmäßige Abstimmung mit allen Beteiligten ist notwendig; Begründung: Flussgebietsbezogener Ansatz, die damit verbundene notwendige Überwindung von Verwaltungsgrenzen und die sowohl inhaltlich als auch terminlich ehrgeizigen Ziele. Die jeweils betroffenen Organisationen, Vereine, Verbände werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Der BWE und das Maßnahmenprogramm genügen nicht dem Anspruch der WRRL. Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm entsprechen den Vorgaben der WRRL.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Forderung nach konkreten Nachbesserungen und Ergänzungen zu einzelnen Punkten im BWP und Maßnahmenprogramm sowie eine grundsätzliche Änderung der Herangehensweise an den Umsetzungsprozess; Begründung: um den Ansprüchen der WRRL zu genügen und die geforderten Ziele zu erreichen. Die Vorgehensweise zur Unsetzung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogrammes entsprechen den Vorgaben der WRRL.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Die Ausweisung sämtlicher Oberflächenwasserkörper als erheblich verändert muss überprüft und mit den interessierten Stellen abgestimmt werden. Die Abstimmung ist in den AG erfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Zentrale Defizite müssen noch in den BWP aufgenommen, entsprechende Maßnahmen konzipiert und das Maßnahmenprogramm angepasst werden. Die Abstimmung der Maßnahmen und Defizite ist in den AG erfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Die Ergebnisse der Überwachungsprogramme müssen vollständig in den BWP eingearbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse der Überwachungsprogramme sind gemäß den Vorgaben der WRRL im Bewirtschaftungsplan dargestellt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Zusätzlich zur überblicksweisen Überwachung müssen ein operatives Überwachungsprogramm sowie die Überwachung zu Ermittlungszwecken eingerichtet werden. ist bereits umgesetzt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Es bedarf dringend der Einbindung der Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess, ggf. durch Unterstützung der Fachabteilung Gewässerschutz durch Experten, die sich überwiegend hiermit befassen; Begründung: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne der WRRL fand bislang kaum statt. Diese ist aber die Grundlage für eine effiziente und tragfähige Bewirtschaftungsplanung. wird bereits umgesetzt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Beteiligungsprozesse müssen jetzt schnellstmöglich initiiert werden; Begründung: Information der Öffentlichkeit hätte jedoch schon im Anschluss an die Bestandsaufnahme begonnen werden müssen, um zum jetzigen Zeitpunkt eine effektive Beteiligung gewährleisten zu können. wird bereits umgesetzt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Ausweisungen der Oberflächenwasserkörper als HMWB sind nicht ausreichend wissenschaftlich begründet (es erfolgte kein orientierender Abgleich mit Strukturgütekartierungen, hydromorphologische Veränderungen werden in ihrer Wirkung überbewertet, die zur Erreichung des guten ökologischen Zustands als notwendig aufgelisteten Maßnahmen sind in vielen Fällen überdimensioniert) Ausweisung der HMWB erfolgte nach dem CIS-Guidance-Dokument.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5 und Kap. 8 : Ausweisungen der Oberflächenwasserkörper als HMWB sind nicht ausreichend mit den beteiligten Akteuren abgestimmt; Begründung: nur für den OWK bi_06b wurde eine Abstimmung versucht; über die Ausweisung weiterer OWK wurde nur informiert; die Ausweisung als erheblich verändert wurde für die OWK pi_03 und pi_15 in der AG Nord beschlossen, obwohl den Mitgliedern die Unterlagen nicht vorlagen. Die Abstimmung ist in den AG erfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Ausweisungen der Oberflächenwasserkörper als HMWB sind nicht transparent; Begründung: für die innerhamburgischen Gewässer sind keine Einstufungsbögen erstellt worden. Die Abstimmung ist in den AG erfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.1: "Bei der Einstufung der Gewässer für den Bewirtschaftungsplan wurde dem Guidance Document der CIS Arbeitsgruppe 2.2 gefolgt" ()-> Dies ist mit den Kenntnissen aus dem Umsetzungsprozess nicht nachvollziehbar-> Welche Maßnahmen wurden i Ausweisung der HMWB erfolgte nach dem CIS-Guidance-Dokument.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.1 und Kap. 8: Entschiedener Widerspruch zu der Behauptung, dass "die Ausweisung der überwiegenden Anzahl der HMWB in Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Interessensverbände und bei grenzüberschreitenden Wasserkörpern der benachbarten Bundesländer erfolgte"; Begründung: Beteiligung der Interessensverbände war ausschließlich und in unbefriedigendem Maße für einige wenige grenzüberschreitende OWK gegeben. Die Interessensverbände wurden zu innerhamburgischen OWK, die über ein Drittel ausmachen, nicht beteiligt und haben auch keine Einsicht in die Unterlagen erhalten. Anhörungsveranstaltungen wurden am 29.04. und 06.05.2009 für Maßnahmenplanung der innerhamburgischen OWK durchgeführt. Einsicht in die Unterlagen durch Zusendung einer CD mit vorliegendem Datenmaterial wurde gewährt; Gewässerführungen für Bevölkerung und interessierte Öffentlichkeit mit Informationen zu Zustand, Maßnahmen, WRRL, etc. wurden durchgeführt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Die vorläufige Festsetzung der OWK als HMWB ist auf Basis der öffentlich vorliegenden Erhebungen nicht haltbar und muss überarbeitet und angepasst werden. Die Abstimmung ist in den AG erfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg