Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 4: Nachvollziehbare Erfolgskontrolle von Maßnahmen; Begründung: Erfolgskontrolle / Operatives Überwachungsprogramm erfordert zwingend eine Erfassung des Zustandes vor Einsetzen der Maßnahmen als Vergleichsbasis für spätere Untersuchungen. Gegenwärtig wird nicht deutlich, ob und wie die bisherigen Untersuchungen des Überwachungsprogrammes dazu geeignet sind, als Vergleichsbasis zu dienen. Gemäß Anhang V, 1.3.2 werden "alle auf die Maßnahmenprogramme zurückgehenden Veränderungen am Zustand derartiger Wasserkörper" bewertet   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 4: Einrichtung eines operativen Überwachungsprogrammes, welches mit möglichst geringem Untersuchungsaufwand und einem (z.B. durch ehrenamtliche Mitarbeit) wesentlich dichteren Netz von Beobachtungspunkten eine sicherere Darstellung von erzielten Erfolgen ermöglichen sollte; Begründung: Ein operatives Überwachungsprogramm muss ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der WRRL sein - nicht nur gegenüber der EU sondern auch zur Vermittlung der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung. Hamburg betreibt in der FGG das dichteste Überwachungsnetz. Eine ehrenamtliche Mitarbeit wird begrüßt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Seite 9: Ermittlung von Menge und Herkunft des treibenden Sandes und Erprobung dezentraler Sandfestlegungs- und Sandentnahmemaßnahmen (Überwachungen zu Ermittlungszwecken); Begründung: Ein großes Problem vieler Hamburger Gewässer ist der treibende Sand, wobei die Ursachen dieses übermäßigen Auftretens in vielen Gewässern sicher nicht bekannt sind. Um diese Belastung im notwendigen Umfang zu vermindern, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung (Gleithangsandfänge, Sandfänge im Nebenschluss, standortgerechte Gehölzbepflanzung, naturnahe Uferbefestigung, Bermen, Einengungen) -> effektiver Einsatz nur möglich, wenn sie einerseits beispielhaft erprobt werden und andererseits die Herkunft und Menge des bewegten Sandes in den einzelnen Wasserkörpern bekannt sind. Maßnahmen zur Verringerung des Sandeintrages in die Gewässer sind im Hamburger Maßnahmenprogramm enthalten.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Seite 9: Überwachung zu Ermittlungszwecken der Sauerstoffzehrungsschübe. Dabei sollte auch geklärt werden, welchen Anteil derartige Sauerstofflöcher an der Artenarmut in städtischen Gewässern haben; Begründung: extrem schnelle und starke Abfälle der Sauerstoffkonzentration, vor allem zu Beginn von Regenfällen nach längeren Regenpausen speziell in Warmphasen. Bisherige Begründung (mit dem auf den versiegelten Flächen angesammelten und konzentriert zu Beginn des Niederschlags in die Gewässer gespülten Materialien und deren Abbau) unzureichend, da dies nicht die extreme Geschwindigkeit des Einsetzens der Sauerstoffzehrung, welche einen wesentlichen Anteil an dem Erreichen bedrohlicher Sauerstoffdefizite erklärt. Diese Geschwindigkeit dürfte wesentlich damit zusammenhängen, dass mit dem Niederschlag aus den Trummen eine hochkonzentrierte Lösung von abbauenden Mikroben und etliche Liter weitgehend sauerstofffreies Wasser in die Gewässer gelangt. Der Anregung wird gefolgt. Die Überwachung zu Ermittlungzwecken wird nach Bedarf durchgeführt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Überwachung zu Ermittlungszwecken des Pflanzenmangel, da eine große Zahl Hamburger Bäche auch auf unbeschatteten Strecken sehr pflanzenarm ist; Begründung: Ursachen dieses Defizits sind sicher nicht bekannt. Neben zeitweilig hohen Trübungsgraden, zu mobilem Sohlmaterial und Sandstrahlwirkungen bei Hochwasser kommen auch Herbizid-Einspülungen von Bahntrassen als Ursachen in Betracht. Der Anregung wird gefolgt. Die Überwachung zu Ermittlungzwecken wird nach Bedarf durchgeführt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Machbarkeit und Sinnhaftigkeit von Wiederansiedlungsmaßnahmen sollte für alle sehr seltenen oder fehlenden wertgebenden Arten aller Qualitätskomponenten überprüft werden; Begründung: die Gewässer des Ballungsraumes sind aus historischen Gründen einerseits besonders artenarm und andererseits wird ihre natürliche Wiederbesiedlung auch nach optimalen Renaturierungen aufgrund des umgebenden Siedlungsraumes nur verzögert stattfinden. Der Anregung wird gefolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.3, Absatz 2: „Das Umweltziel „Verschlechterung des Zustands verhindern“ gilt für alle OWK. Es wurde bereits mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes am 19. August 2002 umgesetzt.“ -> Satz ist irreführend. Vielmehr bedarf es an dieser Stelle einer Erläuterung, wie eine Verschlechterung eines OWK definiert ist und wie die Beachtung des Verschlechterungsverbotes bei zukünftigen Verfahren/Planungen/etc. erreicht werden soll. Bisher wird das Verschlechterungsverbot noch unzureichend beachtet. Der Anregung wird gefolgt. BPE HH, Kapitel 5.1.3, Absatz 2: „Das Umweltziel „Verschlechterung des Zustands verhindern“ gilt für alle OWK. Es wurde bereits mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes am 19. August 2002 in deutsches Recht übernommen.“ Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.3: Es fehlen bislang die notwendigen Konsequenzen aus der unprofessionellen Notfallabwehr des Ölunglücks der Undine, um einen ähnlichen Verlauf in Zukunft zu verhindern. Analyse der Notfallabwehr ist zur Zeit in Bearbeitung   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.3: Durch die fachlich falsche Einschätzung des Gefährdungspotenzials für die Grundwasserkörper bei der Lagerung von Festmist im Außenbereich wird ein Eintrag von Nährstoffen in Grund- und Oberflächenwasser toleriert. Die Aussage , dass der Eintrag von Nährstoffen in Grund- und Oberflächenwasser toleriert wird, ist nicht richtig. Sofern die Lagerung von Festmist im Außenbereich nicht ordnungsgemäß erfolgt, wird die Beseitigung nach Wasserrecht angeordnet. Darüber hinau   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.3: Bei Billwerder ist derzeit ein neues Schlickspülfeld der HPA in Planung. Die Ablagerungen an diesem Standort haben in der Vergangenheit zu einem 'Umkippen' der Bille geführt und müssen zukünftig verhindert werden. nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.3: Forderung nach einer konsequenten Beachtung des Verschlechterungsverbots und einer transparenten Darstellung im BWP, wie dies erreicht werden soll. Wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen umgesetzt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.3: Der mündlich von Seiten der BSU vertretene Einschätzung, dass mit "Verschlechterung" nicht nur eine Verschlechterung von einer Zustandsklasse zur nächsten, sondern auch eine Verschlechterung innerhalb einer Zustandsklasse als solche bewertet wird, sollte im BWP verbindlich festgelegt werden; Begründung: Eine Missachtung des Verschlechterungsverbotes kann Beeinträchtigungen von Gewässern zur Folge haben, die irreversibel oder nur langfristig zu mindern sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nur eine Verschlechterung von einer Zustandsklasse zur nächsten relevant.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 6: Die im BWP veröffentlichte Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse -> ist unvollständig und zum Teil irreführend. Welche Anreize gesetzt werden, um "die vorhandenen Wasserressourcen effizient zu nutzen" ist beispielsweise völlig offen. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 6: In Hamburg fehlt die gesplittete Abwassergebühr, die zur langfristigen Verringerung eines der Hauptdefizite von Hamburgs Bächen, dem hydraulischen Stress, beitragen würde. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 6: Die Hintergründe und Vorgaben seitens der Behörde für das Regenwasserbewirtschaftungskonzept, welches gegenwärtig von Hamburg Wasser erarbeitet wird, müssen im BWP transparent gemacht werden. Kenntnisnahme, Regenwasserbewirtschaftungskonzept ist in Arbeit   Freie und Hansestadt Hamburg