Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BE0011 | Sulfatbelastung im Spree-Einzugsgebiet nach Verursacherprinzip angehen, Ländervereinbarungen treffen | die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen arbeiten in engem Verbund an Konzepten zur Minimierung der Sulfatbelastung | - | Land Berlin | |
| BE0011 | siedlungsverträgliche Grundwasserstände sicherstellen durch: GW-Entnahme von 300 Mio. m3/a, Minimierung der GW-Anreicherung der Wasserwerke, entgeltfreie GW-Nutzung, verstärkte Ableitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer, Reaktivierung vorhandener Entwässerungsgräben | nicht Gegenstand der WRRL-Maßnahmenplanung | - | Land Berlin | |
| BE0011 | Freiwilligkeit bei der Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen als vorrangiges Prinzip festschreiben | Aktivitäten laufen z.B. in Abstimmung mit IHK | - | Land Berlin | |
| BE0011 | Aussagen treffen, in wie weit private Grundstücke an Panke und Wuhle (Wirtschaftsunternehmen) betroffen sind | dazu finden regelmäßige Aussprachen bei der IHK statt | - | Land Berlin | |
| BE0011 | Gesamtkonzept Regenwasserbewirtschaftung für Berlin erstellen (Ziel "siedlungsverträgliche" GW-Stände) | nicht Gegenstand der WRRL-Maßnahmenplanung; bei Erstellung der Regenwasserbewirtschaftungskonzepte zur Erreichung der Ziele der WRRL in den Oberflächengewässern werden Nachweise geführt, um negativ relevante Beeinflussung der Grundwasserstände auszuschließen | - | Land Berlin | |
| BE0012 | Wuhle: Detailvorschläge zur Gewässerentwicklung | Einzelfälle im Rahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes prüfen | - | Land Berlin | |
| BP_MP_ST0001 | Verlinkungen zu den Anlagen des Bewirtschaftungsplans Weser und des Umweltberichtes wurden im Landesportal Sachen-Anhalt falsch gesetzt. | Vielen Dank für den Hinweis. Der Fehler wurde bereits behoben. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0002 | Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei weiterer Konkretisierung der Pläne unbedingt fortzuführen. | Bei der Planung von Einzelmaßnahmen sowie im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen. Dies gilt auch für die im weiteren Planungsprozess notwendige Konkretisierung. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0002 | Der Zustand und Ausbau der Wasserstraßen darf durch eine unzutreffende Ausweisung nicht gefährdet werden. Sie sind erheblich veränderte Gewässer und müssen dementspr. Klassifiziert werden und mit Maßnahmen belegt werden. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung für den betreffenden Wasserkörper rechtfertigen würden. Die Transportfunktion bzw. Nutzung "Schifffahrt" wurde bei der Ausweisung der Wasserstraßen sowie bei der Maßnamenplanung berücksichtigt. Die Ausweisung der Elbe als natürlicher Wasserkörper wurde in FGG Elbe abgestimmt. Die Erhaltung der Schiffbarkeit ist ein Kriterium gem. Art.4 WRRL. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0002 | Es wird gefordert, bevorzugt freiwillige Maßnahmen anstelle ordnungsbehördlicher Vollzugsmaßnahmen und damit freiwillige Kooperationen mit der Wirtschaft zu vereinbaren. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0003 | Beseitigung der Wasseraustreibung im Feuchtgebiet Kühnauer Bruch | Dem Sachverhalt wurde nachgegangen. Eine Abstimmung zwischen Einwender, der Stadt Dessau -Rosslau und dem LHW zur Fahrweise der Stauanlagen erfolgte am 20.04 09. Der Einwand datiert aus dem Monat März und dürfte damit nicht mehr dem erreichten Verfahrensstand entsprechen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0004 | Unzutreffende Ausweisung OWK EL03OW06-00; Gewässer: Kemberger Flieth einschließlich Parnitzer Wasser und Grubenmühlbach als natürliches Gewässer (und damit einhergehende Unzulässigkeit Fristverlängerung) | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK EL03OW06-00 (Kemberger Flieth) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0006 | Änderung Ausweisung Mulde als HMWB | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Mulde als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0006 | Änderung Ausweisung Mulde als HMWB | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Mulde als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0007 | Ausweisung der Mulde als HMWB, da so besser verwalt-und entwickelbar. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Mulde als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt |