Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0007 Eigendynamische Gewässerentwicklung in Kulturlandschaften (Mulde-Bereich Dessau) begrenzen, Prüfung auf Sinnhaftigkeit bei Laufveränderungen, Gehölzentwicklungen; Optimierung darf nicht zu Lasten der Gewässerunterhaltung gehen Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte wird ermittelt, welche Maßnahmen Akzeptanz finden werden. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0008 Unzutreffende Ausweisung OWK EL03OW06-00; Gewässer: Kemberger Flieth einschließlich Parnitzer Wasser und Grubenmühlbach und damit einhergehende Unzulässigkeit Fristverlängerung Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK EL 03OW06-00 (Kemberger Flieth) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0009 vielfach unzutreffende Zustandserfassung / Ausweisung der Gewässer, insbesondere. Hätte zur Erfassung der veränderten Gewässer Einsichtnahme in die Unterlagen des DDR-Meliorationskatasters genommen werden müssen. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Sofern Unterlagen der UHV zur Verfügung standen, wurden diese in den Ausweisungsprozess einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0009 grundlegende Maßnahmen nach Art. 11b WRRL sind nicht im Maßnahmenprogramm enthalten Grundlegende Maßnahmen nach Art. 11b WRRL sind im Maßnahmenprogramm enthalten. Hierzu zählen beispielsweise die Einhaltung von Düngeverordnung und Abfallrecht. Eine Übersicht über die Rechtsvorschriften, auf die die grundlegenden Maßnahmen zurückgehen enthält Anhang 2-1 zum Maßnahmenprogramm der FGG Elbe und Anhang B zum Maßnahmenprogramm der FGG Weser   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0009 Kritik an der Öffentlichkeitsbeteiligung; Beteiligungsprozess kommt Alibibeteiligung gleich, ernsthafte Einbeziehung ist nicht erfolgt Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und dem § 184 des WG LSA. Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umsetzungsprozess der WRRL erfolgt in Sachsen-Anhalt über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus durch Gremien (Gewässerbeirat und Gewässerforen) sowie durch Beteiligung der lokalen Ebene (bisher 3 Phasen). Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes erfolgt somit unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0010 Es bestehen keine Einwände gegen Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und Umweltbericht. Eine Beteiligung bei der Planung von Einzelmaßnahmen wird erbeten. Bei der Planung von Einzelmaßnahmen für Oberflächenwassekörper im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0014 Unbedingte Beteiligung bei allen im Entwurf des Bewirtschaftungsplans bzw. Maßnahmenprogramms vorgesehenen Maßnahmen an oder mit Bezug zu Bundeswasserstraßen im weiteren Fortgang der Umsetzung der WRRL. Bei der Planung von Einzelmaßnahmen für Oberflächenwassekörper im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen. Darüber hinaus wird auf das gesetzlich verankerte Einvernehmensprinzip verwiesen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0017 kein Stellungnehmer sieht in der Renaturierung des Mühlgrabens im Ortsteil Dobien eine wichtigen Schritt zur Umsetzung der WRRL entfällt   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0020 Überprüfung der Ausweisung des OWK Umflut-Ehle (MEL02OW04-00) und Ausweisung des Gewässers als solches, dessen Zweckbestimmung die Aufnahme eines Teils des Elbwassers im Hochwasserfall ist sowie Berücksichtigung bei der Festsetzung von Maßnahmen. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des OWK MEL02OW04-00 (Umflut-Ehle) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0027 Für die im Verbandsgebiet liegenden Oberflächenwasserkörper MEL03 Oberflächenwasser 02-00; 05-19-00 wurden keine morpholigschen Maßnahmen und solche zur Erlangung der ökologischen Durchgängigkeit aufgenommen. Übergebene Maßnahmenvorschläge blieben unberücksichtigt. Dies ist zu korrigieren. Die Umsetzung der strukturverbessernden Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2009-2015 überwiegend in Vorranggebieten und prioritäten Wasserkörpern. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und zur Verbesserung der Morphologie sind aber auch in anderen Wasserkörpern möglich und förderfähig.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0027 Die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Beitragsaufkommen der Unterhaltungsverbände ist nicht möglich und vertretbar. Daher sind 100%ige Fördermöglichkeiten zu entwickeln. "Für die Unterhaltungspflichtigen wird eine Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung möglich. Im Einzelnen handelt es sich um Maßnahmen wie den Rück- bzw. Umbau von Anlagen in und am Gewässer, die Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung, die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Landschaft oder die Anlage von Gewässerentwicklungsflächen. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Beseitigung von Unstimmigkeiten in Kartenteilen und Anliegen des Bewirtschaftungsplans - siehe Text Stellungnahme Neben den in den Karten 3.1 bis 3.4 dargestellten Schadstoffgruppen geht auch Nitrat (nicht als separate Karte im BP ausgewiesen) in die Gesamtbewertung des chemischen Zustandes ein. Die Karte .3 stellt daher nicht ausschließlich die Zusammenfassung der Karten 3.1 bis 3.4 dar sondern beinhaltet noch zusätzliche Informationen zu weiteren Schadstoffen. Alle Karten zum BP sind in der FGG abgestimmt. Es ist nicht möglich, alle Sachverhalte als separate Karte darzustellen. Die Karten im Anhang des BP stellen kleinmaßstäbige Übersichtskarten dar. Bei einem Maßstab von 1:500.000 (B-Ebene) sind nur generalisierte Informationen darstellbar. Zudem bedingen die datentechnischen Vorgaben für die Berichterstattung, dass alle zu einem Oberflächenwasserkörper zusammengefassten Gewässer und Gewässerabschnitte immer identisch dargestellt werden müssen (Gesamtbewertung für den gesamten OWK). Daher sind innerhalb eines OWK in natura abweichende Bewertungen für Teilabschnitte der einzelnen Gewässer auf den Übersichtskarten (Berichtsebene) nicht separat darstellbar, auch wenn auf Arbeitsebene die realen Verhältnisse betrachtet werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Verbesserung Hydromorphologie als überregionales Umweltziel spiegelt sich in Maßnahmeplanung Sachen-anhalts nicht adäquat wieder. Wenn Umsetzgung von Maßnahmen vom Ergebnis der Gewässerentwicklungskonzepte abhängt, wie und wann erfolgt dann deren öffentliche Anhörung? Aushöhlung, Beteiligungsrechte? Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange analysiert und berücksichtigt. Insofern ist eine Aushöhlung der Beteiligungsrechte nicht feststellbar. Vielmehr werden umfassende Beteiligungsmöglichkeiten durch das Land angeboten, die bereits in der Planungsphase greifen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Maßnahmenprogramm spiegelt Anlage von Gewässerrandstreifen als wichtigste Maßnahme zum Schutz der Gewässergüte nicht ausreichend wieder. Zusammenspiel mit morphologischen Verbesserungen ist zu beachten. "Die Maßnahme ist im Maßnahmenprogramm vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum (2009-2015) überwiegend in prioritäten Gewässern freiwillig und einvernehmlich. Weitere Maßnahmen für die übrigen Gebiete werden für die nächsten Bewirtschaftungszeiträume vorgesehen, sollte sich im Rahmen des Erfolgsmonitorings herausstellen, dass mit den getroffenen Maßnahmen die Umweltziele nicht erreicht werden. Die Beantragung und Gewährung von Zuwendungen in nicht prioritären Räumen wird dabei nicht ausgeschlossen. Dies trifft insbesondere auf die Möglichkeit zur Anlage von Blühstreifen zu. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Maßnahmen zur Sanierung der Spittelwasserniederung (in Sedimentschichten eingeleitete akkumulierte Schadstoffe, die öberflächennah dem Hochwasseraustrag preisgegeben sind) sollte zwingend aufgenommen werden. Der Einwand wird aufgegriffen. Obwohl im Rahmen des ÖGP Bitterfeld große Anstrengungen wie Abstromsicherungen und Sanierungen von Altablagerungen und Altstandorten unternommen wurden, konnten noch nicht alle Eintragspfade unterbunden werden. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Dies schließt auch die Erarbeitung eines Sedimentmanagementkonzeptes ein, welches insbesondere den partikulären Schadstoffaustrag sowie Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der von kontaminierten Sedimenten ausgehenden Gefährdung der Bewirtschaftungsziele betrachtet.   Land Sachsen-Anhalt