Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
| kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
|---|---|---|---|---|---|
| BP_MP_ST0028 | Verbesserung des Grundwassermanagements im Spittelwasserbereich (es ist nicht gelungen, kontaminierte GW vollständig. daran zu hindern, ins Spittelwassereinzugsgebiet zu sickern) | Der Einwand wird aufgegriffen. Obwohl im Rahmen des ÖGP Bitterfeld große Anstrengungen wie Abstromsicherungen und Sanierungen von Altablagerungen und Altstandorten unternommen wurden, konnten noch nicht alle Eintragspfade unterbunden werden. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Dies schließt auch die Erarbeitung eines Sedimentmanagementkonzeptes ein, welches insbesondere den partikulären Schadstoffaustrag sowie Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der von kontaminierten Sedimenten ausgehenden Gefährdung der Bewirtschaftungsziele betrachtet. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0028 | ausreichende Maßnahmen zur Problemlösung Altlasten an den Quellen (Deponien) installieren (Spittelwasser) | Obwohl im Rahmen des ÖGP BTF große Anstrengungen wie Abstromsicherung und Sanierung von Altablagerungen+Altstandorten unternommen werden, konnten noch nicht alle Eintragspfade unterbunden werden. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Die Maßnahmen des Landes werden weiterhin fortgesetzt. Das schließt auch Quellensanierungen ein. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0029 | Für das Anlegen von Gewässerschutzstreifen (auf Ackerflächen, welche bis zum Böschungsrand reichen) ist eine Entschädigung der Ackereigentümer erforderlich. | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei, wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0029 | Die Durchführung einer dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung ist nur möglich, wenn weiterhin Totalherbizide zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden können. | Der Einsatz von Herbiziden zur Unkrautbekämpfung kann im Zusammenhang mit der Durchführung einer dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung erforderlich sein. Der Einsatz von Herbiziden darf allerdings nur im Rahmen der Zulassungsbedingungen und Anwendungsvorschriften erfolgen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0031 | "kein Bezug zur Anhörung Bewirtschaftsplan/Maßnahmenprogramm/Strategische Umweltprüfung; Hinweis auf aus Sicht des Stellungnehmers nicht durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen (Planfeststellungsverfahren Sanierung Kühnauer See, Planfeststellungsverfahren Flugplatzentwässerung)" | Die Hinweise beziehen sich auf Vorhaben, die nicht Gegenstand der Maßnahmenprogramme oder Bewirtschaftungspläne sind. Den Hinweisen wird daher gesondert nachgegangen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0032 | Der Einstufung des Rammelsbachs und der Stimmecke als natürliche Gewässer wird widersprochen. Die Gewässer sind durch Meliorationsmaßnahmen verändert und dienen Dränagesystemen als Vorfluter. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Rammelsbachs als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt, der der Stimmecke in erheblich veränderter Wasserkörper geändert. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0032 | Die Gräben Schneibecke, Langer Graben, Rothebach, Pfingstangergraben., Ochsenbach (EG Ilse und des Großen Graben) dienen als Vorfluter für angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Alle dieses Niveau verändernden Maßnahmen haben Vernässungen zur Folge und werden abgelehnt. | Die Gewässer im Großen Bruch sind gegenwärtig kein Schwerpunkt der Gewässerentwicklung. Für einzelne sinnvolle gewässermorphologische Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0032 | Für Maßnahmen, die über die Einhaltg. DüVo und Einhaltg. Abfallrecht hinausgehen, müssen Ertragsdefizite ausgeglichen werden. Anlage von Habitaten darf (Keine Vorschläge) nicht behindern, deren Pflege muss finanziell und personelle abgesichert werden. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0033 | Maßnahme Nr. 33 "Umsetzung und Aufrechterhaltung von spez. Wasserschutzmaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten sollte für die Rappbodetalsperre und ihr Einzugsgebiet aufgenommen werden, da es Anzeichen für negegative Verändererungen der Qualität des der Talsperre zufließenden Wassers gibt. | Der chemische Zustand und das ökologische Potenzial des Oberflächenwasserkörpers "Talsperre Rappbode" wurden nach den Maßstäben der WRRL mit "gut" bewertet. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm ist daher zunächst nicht erforderlich. Der Hinweis wird dennoch aufgegriffen und dem zuständigen Landkreis sowie dem Talsperrenbetrieb zur Umsetzung vorgeschlagen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0034 | Überprüfung der Ausweisung der Gewässer SAL18OW1-00 (Kalbkebach) und SAL18OW10-10 (Deersheimer Aue). Es wird die Auffassung vertreten, dass dies HMWB sind. | Die OWK`s mit den korrekten Bezeichnungen SAL18OW10-00 (Deersheimer Aue) und SAL18OW11-00 (Kalbkebach) wurden als HMWB eingestuft | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0034 | "Überprüfung der Ausweisung der Gewässer WESOW25-00 (Schiffgraben). Es wird die Auffassung vertreten, dass dies ein HMWB ist." | Ca. ¼ der Fläche des OWK liegt in Sachsen Anhalt und ¾ in Niedersachsen, daher ist Niedersachsen bei der Bearbeitung federführend und die dortige Einstufung maßgebend, unabhängig davon wie der Zustand auf sachsen- anhaltinischen Gebiet bewertet wurde; der Anteil des OWK in Sachsen Anhalt wurde im Rahmen der vorläufigen Ausweisung 2004 als NWB bewertet, danach erfolgte keine Einstufung mehr. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0034 | Keine Nutzung von landw. Produktionsflächen bei der Maßnahmenumsetzung sowie keine Anlage von Gewässerschonstreifen in ebenen Gebieten. | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0034 | Landwirtschaftliche Maßnahmen nur, insofern sie sich auf geltendes Fachrecht beziehen. Anderenfalls wird finanzieller Ausgleich auch für Mehr-und Folgeaufwendungen durch Förderprogramme gefordert. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen (Einhaltung von Düngeverordnung und Abfallrecht) sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0034 | Im Vorfeld der Maßnahmen sollte mit landw. UN Gewässerentwicklungskonzeptelärt werden, ob Landentwässerung signifikant beeinflusst wird. Eine sozioökonomische Betroffenheitsanalyse ist zu erstellen. | "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
| BP_MP_ST0034 | Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären. | Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte oder weiteren Planungen werden mögliche Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. | Land Sachsen-Anhalt |